Begriff | Definition |
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Fard | Farḍ فرض auch: farīḍa فريضة (pl. Farā’iḍ / فرائض) → Wörtl. „etwas Auferlegtes“, „Obligatorisches“. Eine religiöse Pflicht, deren Erfüllung von jedem muslimischen Erwachsenen (mündig, bei Verstand) verlangt wird. Die Vernachlässigung eines Fard ist eine Sünde, seine Erfüllung wird belohnt. |