Mubtadi'ah
| Term | Definition |
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| Mubtadi'ah | Mubtadiʿah مـبـتـدعـة (sg. Mubtadiʿ مبتدع) → Neuerer: Personen, die Bidʿah-Handlungen ausführen und davon überzeugt sind, dass diese verpflichtend oder empfohlen seien, obwohl ihnen der Beweis (Hujjah) dargelegt wurde, sodass kein gültiger Entschuldigungsgrund mehr verbleibt. Ibn Uthaimin: Ein Mubtadi ist jeder der Allah mit einer Aqidah oder Aussage oder Tat anbetet, welches nicht von der Scharia Allahs ist. |