Islam Fatwa
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Schlachtung u. Opfertier
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Absicht zum Udhiyah-Schlachten gefasst u. nach 1. Dhul-Hijja Nägel/Haare geschnitten
Das Opfertier (Udhiyah) ist eine Sunna, nicht Wajib
Die Tage und Zeiten, an denen das Opfertier geschlachtet werden kann
Einige Regeln bzgl. des Udhiyyah (Opfertier des Nichtpilgers)
Es ist erlaubt dem Kafir-Nachbarn etwas vom Udhiyah zu geben
Essen des geschlachteten Fleisches von Sündern oder Personen mit unbekannter ‘Aqidah
Geld in anderes Land schicken, um dort sein Opfertier für Id-ul-Adha od. Aqiqa schlachten zu lassen
Geld leihen, um ein Opfertier darzubringen
Islamische Richtlinien und Bedingungen für das Halal Schlachten
Opfergaben/Opfertier (Qurban) als Dankbarkeit zu Allah oder zum Übel Fernhalten
Opfertier im Namen anderer Schlachten als für sich selbst
Opfertier ist trotz Schneiden der Haare/Nägel während ersten 10 Dhul-Hijjah Tagen gültig
Regelmäßig am Tag von 'Arafah für Verstorbene opfern
Sein Hady während Hajj al-Tamattu‘/ Hajj al-Qiraan woanders als im Haram zu schlachten
Spezielles Dua (Bittgebet) bei Schlachtung des Opfertieres
Udhiyah (Opfertier) für getrennt lebende Familienmitglieder schächten
Udhiyyah darbringen, obwohl seine Frau nicht bei ihm wohnt?
Udhiyyah ist Sunnah und keine Pflicht
Urteile über das Schlachtopfer (Al-Udhiyah)
Verbot des Schneidens der Haare u. Nägel wenn man Opfertier schlachten möchte
Verbot Haare/Nägel zu schneiden gilt nur für den, der opfern möchte, nicht für seine Familie
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