Frage:
Eine Sünde, die viele Menschen im Zusammenhang mit der Udhiyyah begehen, ist das Fotografieren während der Udhiyyah. Sie behaupten, dies sei zur Erinnerung, obwohl darin kein Nutzen liegt. Was ist euer Ratschlag diesbezüglich? Möge Allah euch mit Gutem belohnen.
Antwort:
Dies ist das erste Mal, dass ich davon höre, dass Menschen bei der Udhiyyah Bilder zur Erinnerung machen. Und was für eine Erinnerung soll diese Udhiyyah überhaupt sein? Alle Menschen bringen die Udhiyyah dar und das Schlachten kennt jeder. Doch daran besteht kein Zweifel, dass dies zu uns gelangt ist, ansonsten würden wir es nicht kennen.
Jedenfalls ist es dem Menschen nicht erlaubt, solche Bilder zur Erinnerung zu machen, denn das Fotografieren zur Erinnerung ist in jedem Fall verboten, ob mit der Hand, mit einer Sofortbildkamera oder mit einer Kamera, deren Bilder später entwickelt werden. All dies ist verboten. Denn das Aufbewahren von Bildern ist grundsätzlich verboten, außer in Fällen der Notwendigkeit, wie etwa beim Ausweis, bei Bildern auf Geldscheinen, bei Lizenzen und Ähnlichem, worauf der Mensch nicht verzichten kann.
Was jedoch bloß zur Erinnerung dient, darüber sage ich euch von diesem Platz aus: Es ist Pflicht für denjenigen, der solche Erinnerungsbilder besitzt, sie zu verbrennen, andernfalls ist er sündhaft. Besonders das, was manche Menschen tun, indem sie Bilder des Vaters, Onkels oder mütterlichen Onkels, die sich beispielsweise im Ausweis befinden, aufbewahren, um sich an sie zu erinnern. Dies ist verboten. Und dies führt dazu, dass das Herz am Verstorbenen hängt, und möglicherweise führt es sogar zu einem Fehler in der ʿAqīdah.
Zusammenfassend sage ich: Wer etwas zur Erinnerung besitzt, der muss es verbrennen. Was jedoch aus Notwendigkeit gebraucht wird und worauf man nicht verzichten kann, der ist diesbezüglich entschuldigt. Denn Allah, der Mächtige und Erhabene, sagt:
﴿وَمَا جَعَلَ عَلَيْكُمْ فِي الدِّينِ مِنْ حَرَجٍ﴾
„Und Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“ (Sūrah al-Ḥadsch: 78)
Dementsprechend ist es dem Menschen nicht erlaubt, sich während des Schlachtens der Udhiyyah fotografieren zu lassen, um dies als Erinnerung aufzubewahren. Und wenn das Aufbewahren zur Erinnerung nicht erlaubt ist, dann bleibt nur noch übrig, dass das Fotografieren selbst, selbst mit einer Sofortbildkamera, bloß eine sinnlose Handlung ohne Nutzen ist.
Scheich Ibn ‘Uthaimīn, rahimahullah
Übersetzer: Khawer Malik