Frage:
Ein Bruder aus dem Sudan stellt folgende Frage: In unserem Land ist es Brauch, dass, wenn jemand ein Haus für sich bauen will, er beim Bau ein Opfer bringt oder es bis zur Fertigstellung des Gebäudes und bezugsfertig verzögert. Sie laden dann Verwandte und Nachbarn zu diesem Opfer ein. Was halten Sie von dieser Praxis? Gibt es eine vorgeschriebene Handlung, die vor dem Bezug eines neuen Hauses vollzogen werden soll? Könnten Sie freundlicherweise Rat geben? Möge Allah Sie belohnen!
Antwort:
Alles Lob gebührt allein Allah, und Friede und Segen seien auf Seinem Gesandten, seiner Familie, seinen Gefährten und denen, die seiner Führung folgen.
Diese Praxis bedarf einer Klarstellung. Falls das Opfer als Schutz gegen Jinn oder aus einem anderen Grund gebracht wird, durch den der Hausbesitzer seine Sicherheit oder die Sicherheit der Bewohner sucht, ist es nicht erlaubt, da es sich um eine Bid‘ah (Neuerung in der Religion) handelt. Wird es den Jinn gewidmet, handelt es sich um großen Schirk (Beigesellung anderer zu Allah in Seiner Göttlichkeit oder Anbetung), denn es stellt ‘Ibadah (Anbetung) anderer als Allah dar.
Wenn der Hausbesitzer jedoch aus Dankbarkeit für die Fertigstellung seines Hauses ein Opfer darbringt und dann Verwandte und Nachbarn zu diesem Festmahl einlädt, ist dagegen nichts einzuwenden. Dies wird von vielen Menschen aus Dankbarkeit gegenüber Allah getan, weil er ihnen erlaubt hat, ihr eigenes Haus zu bauen und darin zu wohnen, anstatt eines zu mieten. Das ist es, was einige Leute tun, wenn sie von einer Reise zurückkehren; sie laden Verwandte und Freunde ein, um Allah für ihre sichere Rückkehr zu danken. Der Prophet (Frieden sei auf ihm) pflegte ein Kamel zu schlachten, wenn er von einer Reise zurückkehrte, und lud die Menschen ein, daran teilzuhaben.
Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah
Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 5, Seite 387. Übersetzung: Abu Davut Konyevi