Frage:
Ich sehe manche Muslime, die ihr Udhiyyah zur Mittagszeit schlachten, oder zur Zeit des Asr und manche tun dies zu anderen Zeiten. Ist dies alles gültig?

Antwort:
Es ist dem Pilger und Nichtpilger erlaubt, sowohl während des Tages und als auch während der Nacht zu schlachten, sei dies das Hady bei der Hajj al-Tamattu‘ oder der Hajj al-Qiraan oder das Udhiyyah.

Die Tages des Opferns sind: Der Tag von Id al-Adha und die drei Tage danach, welche mit dem Sonnenuntergang am 13. Dhul-Hijja enden.

Möge Allah uns Erfolg geben. Mögen der Segen und Frieden auf dem Propheten, seinen Gefährten und seiner Familie sein!


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Dhul Hijja Fataawa; die erste Frage der Fatwa Nr. 8275