Frage:
Was ist das Urteil darüber, die Udhiyyah und die ‘Aqīqah mit einem einzigen Opfertier zur selben Zeit zu vollziehen?
Antwort:
Der Anlass für beide ist nicht derselbe. Die ‘Aqīqah steht im Zusammenhang mit dem Neugeborenen. Die Udhiyyah hingegen ist an den Tag des Opferfestes gebunden und wird für sich selbst vollzogen.
Bei beiden besteht unter den Gelehrten Meinungsverschiedenheit darüber, ob sie verpflichtend sind oder nicht. Die richtige Ansicht ist jedoch, dass sie nicht verpflichtend sind.
Das Beste ist, die Udhiyyah in jedem Jahr regelmäßig zu vollziehen.
Grundsätzlich ist die Udhiyyah für den Lebenden bestimmt, jedoch ist es erlaubt, sie sowohl für einen Lebenden als auch für einen Verstorbenen darzubringen.
Es ist nicht gültig, dass ein einziges Opfertier gleichzeitig Udhiyyah und ‘Aqīqah ist. Die ‘Aqīqah ist weder an einen bestimmten Tag noch an einen bestimmten Monat gebunden, während die Udhiyyah mit dem Tag des Opferfestes und den Taschrīq Tagen verbunden ist.
Scheich Ṣāliḥ al-Luḥaidān, rahimahullah
Übersetzer: Khawer Malik