Grundsatz: "Bezugnahme auf Anderes als den Qur'an und die Sunnah zur Urteilsfindung ist ein Merkmal der Kuffar"

Was die Zuflucht zu etwas anderem als dem Buch Allahs betrifft, sagte Er (Allah):

{ أَلَمْ تَرَ إِلَى الَّذِينَ يَزْعُمُونَ أَنَّهُمْ آمَنُوا بِمَا أُنزِلَ إِلَيْكَ وَمَا أُنزِلَ مِن قَبْلِكَ يُرِيدُونَ أَن يَتَحَاكَمُوا إِلَى الطَّاغُوتِ وَقَدْ أُمِرُوا أَن يَكْفُرُوا }

"Hast du jene nicht gesehen, die vorgeben, zu glauben an das, was zu dir (als Offenbarung) herabgesandt wurde, und an das, was vor dir herabgesandt wurde? Doch sie wünschen, sich in ihren Streitfällen dem Taghut (falsche Götter) zu wenden, dabei wurde ihnen doch befohlen, ihn abzulehnen." (An-Nisa 4:60)

Tafsir (Erklärung) von Ibn Kathir:

Allah tadelt jene, die vorgeben, an das zu glauben, was Er zu Seinem Gesandten und den früheren Propheten herabgesandt hat, sich jedoch in Streitfällen nicht an das Buch Allahs und die Sunnah Seines Gesandten wenden, um ein Urteil zu erbitten.

Es wurde berichtet, dass der Anlass für die Offenbarung dieses Verses (Ayah) ein Streit zwischen einem Mann der Ansar (der als Heuchler erklärt wird) und einem Juden war. Der Jude sagte: „Lasst uns Muhammad zwischen uns richten lassen.“ Doch der sich als Muslim ausgebende Mann erwiderte: „Lasst uns Kaʿb bin al-Aschraf (ein jüdischer Führer, den Allah als Taghut erklärt) als Richter zwischen uns aufsuchen.“ (...)

Doch der Vers hat eine allgemeine Bedeutung, da er alle jene tadelt, die es ablehnen, sich für Urteile auf den Qur'an und die Sunnah zu stützen, und stattdessen das Urteil von falschen Systemen bevorzugen, die hier unter dem Begriff Taghut (falsche Autorität, Tyrann) fallen.

Aufnahmefall: Man lebt unter nicht-islamischer Herrschaft ohne Scharia und kann seine Rechte nicht auf Scharia-Wege erlangen

Frage:

Was ist das Urteil über jemanden, der sich an diejenigen wendet, die nach von Menschen gemachten Gesetzen richten, wenn alle Gerichte in seinem Land nach diesen Gesetzen urteilen und er sein Recht nur erlangen kann, indem er sich ihnen unterwirft? Wird er dadurch zum Kafir?

Antwort:

Ich informiere dich: Wenn er dazu gezwungen ist (d.h. um sein Recht nur auf diese Weise zu erhalten, während kein Scharia-Gericht vorhanden ist), gilt er nicht als Kafir.

Doch es ist ihm nicht erlaubt, sich ihnen zu unterwerfen, außer bei zwingender Notwendigkeit – wenn es ihm nicht möglich ist, sein Recht anders zu erlangen. Zudem darf er nichts verlangen/ersuchen, was der Scharia widerspricht.

Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Beantwortet von Seiner Exzellenz unter Nr. 21635/2 vom 1/8/1407 n.H. (Sammlung der Fatwas und Artikel von Scheich Ibn Baz, 23/214)

Übersetzung: Abu Davut Konyevi.


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