Frage:

Was sagt die Scharia zur Betrauung westlicher Gerichte in der Schlichtung zwischen zwei Muslimen oder zwischen einem Muslim und einem Nichtmuslim, besonders wenn man von seinem Gegner dazu gezwungen wird?

Antwort:

Ich möchte zu der Formulierung „was sagt die Scharia“ etwas bemerken: die Scharia selbst sagt gar nichts, richtig muss es heißen „wie sieht das Urteil aus“. Dann eine weitere Bemerkung, nämlich dass man nicht sagt, „wie sieht das Urteil laut Scharia für eine Person aus“, denn eine Person kann nicht sicher wissen, dass ein Scharia-Urteil auf sie angewandt werden kann und irrt sich vielleicht, es sei denn, man beschränkt sich auf die Formulierung „was ist Ihrer Ansicht nach das Scharia-Urteil“!

Was nun die Betrauung westlicher Gerichte betrifft, so sollte man versuchen, sofern dies möglich ist, ohne sie zu seinem Recht zu kommen – das ist die Pflicht. Wenn dies nicht möglich ist, dann soll man sich ihrer bedienen, und wenn man ungerecht abgeurteilt wird, das Urteil nicht akzeptieren.

Wenn man jedoch sein Recht zugesprochen bekommt, so hat man ja das Gewünschte erreicht. Allerdings sollte man diese Gerichte nicht als maßgeblich hinsichtlich der Scharia erachten, sondern nur als Notwendigkeit, so als ob man eine Angelegenheit behandelt, für die diese Gerichte nur ein Mittel zum Erreichen eines Rechtes sind.

Schaykh Muhammad ibn al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 45.