Frage:
Ich bin ein Algerier, bin religiös, lebe seit langer Zeit in Kanada und möchte dieses Land schnellstmöglich verlassen, doch ich kann nicht in meinem Land leben. Ist es mir erlaubt einen kanadischen Pass zu erwerben? Dies würde mir ermöglichen in die Golfländer einzureisen um dort zu leben.
Hier sind die Vorrausetzungen:
Erstens: In der Tat wird meine algerische Staatsbürgerschaft nicht ungültig; sie wäre meine Hauptnationalität, dies wird durch ihre Gesetze bestätigt und Algerien akzeptiert doppelte Staatsbürgerschaften.
Zweitens: Ich kann diesen Passport wann ich will wieder zurückgeben, ohne Hinderung. Dies besagt ihr Gesetz.
Drittens: Ich kann es unterlassen auf die Verfassung zu schwören, wenn ich es schaffe hinten im Raum zu sitzen.
Möge Ihre Antwort nützlich sein und Allah möge Sie segnen.
Ich bin ein Algerier, bin religiös, lebe seit langer Zeit in Kanada und möchte dieses Land schnellstmöglich verlassen, doch ich kann nicht in meinem Land leben. Ist es mir erlaubt einen kanadischen Pass zu erwerben? Dies würde mir ermöglichen in die Golfländer einzureisen um dort zu leben.
Hier sind die Vorrausetzungen:
Erstens: In der Tat wird meine algerische Staatsbürgerschaft nicht ungültig; sie wäre meine Hauptnationalität, dies wird durch ihre Gesetze bestätigt und Algerien akzeptiert doppelte Staatsbürgerschaften.
Zweitens: Ich kann diesen Passport wann ich will wieder zurückgeben, ohne Hinderung. Dies besagt ihr Gesetz.
Drittens: Ich kann es unterlassen auf die Verfassung zu schwören, wenn ich es schaffe hinten im Raum zu sitzen.
Möge Ihre Antwort nützlich sein und Allah möge Sie segnen.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten. Friede und Segen seien auf dem, den Allah als Gnade an die Welt entsandte, auf seiner Familie, seinen Gefährten und seinen Brüdern bis zum jüngsten Tag.
Es ist nicht erlaubt die Nationalität der Kuffar anzunehmen, auch dann nicht, wenn man seine eigene behalten darf, weil es negativ auf den Muslim, seine Religion und Glauben einwirkt. Es reicht aus zu wissen, was aus dem Annehmen der Regeln und Gesetze dieser Länder, sie als Richter zu wählen, stolz auf die Staatsbürgerschaft zu sein und alles was damit zu tun hat, bezüglich Allianz und Freundschaft sowie dem Imitieren jener in ihren Worten und Taten resultiert. Dies widerspricht der Perfektion des Glaubens, oder es vernichtet ihn, je nach Situation.
Allah sagt:
{لاَ تَجِدُ قوْمًا يُؤْمِنُوْنَ بِاللهِ وَاليَوْمِ الآخِرِ يُوَآدُّوْنَ مَنْ حَادَّ اللهَ وَرَسُولَهُ وَلَو كَانُوا آبآءَهُمْ أَوْ أَبْنَآءَهُم أَوْ إخْوَانَهُم أَوْ عَشِيرَتَهُمْ…}
„Du findest keine Leute, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben und denjenigen Zuneigung bezeigen, die Allah und Seinem Gesandten zuwiderhandeln, auch wenn diese ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Sippenmitglieder ...“ (58:22)
Der Muslim ist dazu angewiesen seinen Glauben zu perfektionieren und zu Allah zu rufen und Islam zu zeigen. Und zu den Reisebedingungen in Bezug auf die Länder der Kuffar zählt das Manifestieren der Religion in einer kompletten Art, ohne Opposition zu einer (Regel) von ihr; man muss Loyal zu den Muslimen sein [...]. Und wer es nicht kann, der muss in die Länder gehen aus denen er kam, einen Job finden und mit dem Wenigen dort auskommen. Und er sollte Allah um Erfolg bitten, Er ist Der beste Versorger und Helfer.
Das perfekte Wissen ist Allahs. Unsere letzten Gebete sind das gewaltige Lob Allahs, Des Herrn der Welten. Friede und Segen seien auf dem Propheten seiner Familie, seinen Gefährten und seinen Brüdern, bis zum jüngsten Tag.
Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten. Friede und Segen seien auf dem, den Allah als Gnade an die Welt entsandte, auf seiner Familie, seinen Gefährten und seinen Brüdern bis zum jüngsten Tag.
Es ist nicht erlaubt die Nationalität der Kuffar anzunehmen, auch dann nicht, wenn man seine eigene behalten darf, weil es negativ auf den Muslim, seine Religion und Glauben einwirkt. Es reicht aus zu wissen, was aus dem Annehmen der Regeln und Gesetze dieser Länder, sie als Richter zu wählen, stolz auf die Staatsbürgerschaft zu sein und alles was damit zu tun hat, bezüglich Allianz und Freundschaft sowie dem Imitieren jener in ihren Worten und Taten resultiert. Dies widerspricht der Perfektion des Glaubens, oder es vernichtet ihn, je nach Situation.
Allah sagt:
{لاَ تَجِدُ قوْمًا يُؤْمِنُوْنَ بِاللهِ وَاليَوْمِ الآخِرِ يُوَآدُّوْنَ مَنْ حَادَّ اللهَ وَرَسُولَهُ وَلَو كَانُوا آبآءَهُمْ أَوْ أَبْنَآءَهُم أَوْ إخْوَانَهُم أَوْ عَشِيرَتَهُمْ…}
„Du findest keine Leute, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben und denjenigen Zuneigung bezeigen, die Allah und Seinem Gesandten zuwiderhandeln, auch wenn diese ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Sippenmitglieder ...“ (58:22)
Der Muslim ist dazu angewiesen seinen Glauben zu perfektionieren und zu Allah zu rufen und Islam zu zeigen. Und zu den Reisebedingungen in Bezug auf die Länder der Kuffar zählt das Manifestieren der Religion in einer kompletten Art, ohne Opposition zu einer (Regel) von ihr; man muss Loyal zu den Muslimen sein [...]. Und wer es nicht kann, der muss in die Länder gehen aus denen er kam, einen Job finden und mit dem Wenigen dort auskommen. Und er sollte Allah um Erfolg bitten, Er ist Der beste Versorger und Helfer.
Das perfekte Wissen ist Allahs. Unsere letzten Gebete sind das gewaltige Lob Allahs, Des Herrn der Welten. Friede und Segen seien auf dem Propheten seiner Familie, seinen Gefährten und seinen Brüdern, bis zum jüngsten Tag.
Schaikh Abu Abd al-Mu’iz Muhammad Ali Farkus, hafidhaullah
Algerien, 24. Muharram 1424 n. H. (27.März 2003)
Fatawa Schaykh Muhammad Ali Farkus; Kategorie: Fatawa über Aqidah und Tauhid; Fatwa Nr. 29
Algerien, 24. Muharram 1424 n. H. (27.März 2003)
Fatawa Schaykh Muhammad Ali Farkus; Kategorie: Fatawa über Aqidah und Tauhid; Fatwa Nr. 29
Frage:
Ist es erlaubt, eine nicht islamische Staatsbürgerschaft anzunehmen?
Antwort:
Es ist dem Muslim verboten, eine nicht islamische Nationalität anzunehmen, da dies bereitwillige Unterwerfung der Ungläubigen beinhaltet, als auch, dass man an ihren Gesetzen festhält.
Es ist dem Muslim verboten, eine nicht islamische Nationalität anzunehmen, da dies bereitwillige Unterwerfung der Ungläubigen beinhaltet, als auch, dass man an ihren Gesetzen festhält.
Das Ständige Komitee für islamische Forschung und Rechtsfragen
(Schuyuch: Abdulaziz ibn Baz, Abdulaziz al aal-Schaych, Abdullah ibn Ghudayyan, Salih Al-Fawzan, Bakr Abu Zayd)
Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah li’l-Iftaa’, Band 12, Fatwa Nr. 19685
Übersetzt von Umm Sayfullah
(Schuyuch: Abdulaziz ibn Baz, Abdulaziz al aal-Schaych, Abdullah ibn Ghudayyan, Salih Al-Fawzan, Bakr Abu Zayd)
Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah li’l-Iftaa’, Band 12, Fatwa Nr. 19685
Übersetzt von Umm Sayfullah