Frage:

Ist es einem Muslim erlaubt, das Freitagsgebet zu verrichten, ohne die beiden Freitagspredigten anzuhören?

Antwort: 

Sein Gebet ist gültig, aber ihm entgeht die Predigt und der Nutzen davon.

Allah, Mächtig und Erhaben ist Er, hat befohlen, die Predigt anzuhören und sich zu ihr zu begeben. Er, der Erhabene, sagte:

﴿يَا أَيُّهَا ٱلَّذِينَ آمَنُوٓا۟ إِذَا نُودِىَ لِلصَّلَوٰةِ مِن يَوْمِ ٱلْجُمُعَةِ فَٱسْعَوْا۟ إِلَىٰ ذِكْرِ ٱللَّهِ وَذَرُوا۟ ٱلْبَيْعَ ذَٰلِكُمْ خَيْرٌۭ لَّكُمْ إِن كُنتُمْ تَعْلَمُونَ﴾

„O die ihr glaubt! Wenn am Freitag zum Gebet gerufen wird, dann eilt zum Gedenken Allahs und lasst das Kaufgeschäft. Das ist besser für euch, wenn ihr (es) wisst.“ [Surah al-Dschumuʼah 62:9]

Mit dem „Gedenken Allahs“ ist die Predigt gemeint.

Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān, hafidhahullah

Übersetzung: Khawer Malik