Frage:
Kann man das Gehen zur Masjid unterlassen, wenn man sich krank, schwindelig usw. fühlt?
Antwort:
Seine Aussage:
„Der Kranke ist entschuldigt dafür, das Freitagsgebet und das Gemeinschaftsgebet zu unterlassen.“
Dies ist eine Kategorie von denen, die entschuldigt sind [vom Gemeinschaftsgebet, sowie Freitagsgebet]. Die Bedeutung dessen ist die Krankheit, die dem Kranken Schwierigkeit bereitet, wenn er hinausgehen würde, um zu beten. Dies ist die erste Kategorie.
Die Beweise:
Die Aussage Allahs, des Erhabenen:
فَاتَّقُوا اللَّهَ مَا اسْتَطَعْتُمْ
„So fürchtet Allah, so gut ihr könnt“ [64:16]
Und Seine Aussage:
لاَ يُكَلِّفُ اللَّهُ نَفْسًا إِلاَّ وُسْعَهَا
„Allah belastet keine Seele über ihr Vermögen hinaus“ [2:286]
Und Seine Aussage:
لَيْسَ عَلَى الأَعْمَى حَرَجٌ وَلاَ عَلَى الأَعْرَجِ حَرَجٌ وَلاَ عَلَى الْمَرِيضِ حَرَجٌ
„Kein Vorwurf trifft den Blinden, keinen Vorwurf trifft den Lahmen und keinen Vorwurf trifft den Kranken“ [48:17]
Und die Aussage des Propheten (ﷺ):
إذا أمرتُكم بأمرٍ فأتوا منه ما استطعتم
„Wenn ich euch etwas befehle, dann führt davon aus, so viel ihr könnt“ [Bukhari und Muslim]
Und auch, dass der Prophet (ﷺ) dem Gemeinschaftsgebet fernblieb, als er krank war [Bukhari (Nr. 680) und Muslim (Nr. 419)], obwohl sein Haus an die masjid angrenzte.
Die Aussage von Ibn Masud (möge Allah mit ihm zufrieden sein):
لقد رَأيتُنا وما يتخلَّفُ عن الصَّلاةِ إلا منافقٌ قد عُلِمَ نفاقُهُ أو مريضٌ
„Ich habe uns gesehen, und niemand blieb dem Gebet fern außer einem Heuchler, dessen Heuchelei bekannt war, oder einem Kranken“ [Muslim (Nr. 654)].
All dies sind Beweise, die belegen, dass die Verpflichtung zum Freitagsgebet und Gemeinschaftsgebet für den Kranken entfällt.
Scheich Muhammad al-Uthaymin, rahimahullah
Quelle: Scharh Mumti’, Band 4, Seite 310-311. Übersetzer: Abu Davut Konyevi