Frage:

Ich bin einer der Bewohner einer ländlichen Region. Neben uns gibt es ein Dorf mit einer Moschee, in der das Freitagsgebet verrichtet wird. Zwischen uns und den Bewohnern dieses Dorfes herrscht jedoch ein Streit, und sie haben die Moschee auf eigene Kosten errichtet. Ich verabscheue sie. Ist es mir erlaubt, das Freitagsgebet in dieser Moschee zu verrichten?

Antwort:

Ja, es ist nicht nur erlaubt, sondern sogar verpflichtend. Unterlasse das Freitagsgebet nicht (in dieser Moschee), es sei denn, es git eine andere Moschee, in der das Freitagsgebet verrichtet wird – dann ist es in Ordnung. Wenn es jedoch kein anderes Freitagsgebet außer in dieser (Moschee) gibt, bist du verpflichtet, es mit ihnen zu verrichten – selbst wenn es Streitigkeiten zwischen euch besteht und du sie verabscheust. Denn die Anbetung ist ein Recht Allahs, und das Freitagsgebet ist für dich eine Pflicht. Daher musst du es mit deinen muslimischen Brüdern verrichten, auch wenn zwischen dir und den Dorfbewohnern etwas besteht.

Ausnahme: Wenn deine Anwesenheit zu Tötung oder Fitna (Unheil) führen würde, dann suche eine andere Moschee und nimm nicht mit ihnen teil. Dies ist ein legitimer Grund, wenn du befürchtest, getötet zu werden, falls du teilnimmst. Das ist ein legitimer Grund. Solange es jedoch nur Abneigung zwischen euch gibt, eine gewisse Entfremdung, und du sie deswegen verabscheust, ist dies keine Entschuldigung. Du bist verpflichtet, teilzunehmen und das Freitagsgebet mit ihnen zu verrichten, denn das Freitagsgebet ist eine Pflicht. Der Prophet (sall Allahu alayhi wa sallam) sagte:

{ لينتهين أقوام عن تركهم الجمعات أو ليختمن الله على قلوبهم ثم ليكونن من الغافلين }

"Die Leute sollen aufhören, die Freitagsgebete zu vernachlässigen, oder Allah wird ihre Herzen versiegeln, und sie werden zu den Achtlosen gehören."

Und der Erhabene sagt in Seinem edlen Buch:

  { يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نُودِيَ لِلصَّلَاةِ مِن يَوْمِ الْجُمُعَةِ فَاسْعَوْا إِلَىٰ ذِكْرِ اللَّهِ وَذَرُوا الْبَيْعَ }

"O die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zum Gedenken Allahs und lasst den Handel." (Surah Al-Jumu'a 62:9)

Daher ist es Pflicht, sich zum Freitagsgebet zu beeilen, daran teilzunehmen und es mit den Muslimen zu verrichten. Nichts von Entfremdung oder Abneigung zwischen dir und den Moscheebewohnern oder einigen von ihnen sollte dich davon abhalten.

Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Übersetzer: Abu Davut Konyevi