Frage:
Manchmal sehen wir Frauen, die den Islam annehmen, während ihre Männer es nicht tun. Es ist bekannt, dass eine muslimische Frau für einen Nicht-muslimischen Mann nicht erlaubt ist. Für eine Frau ist es sehr hart, sich von ihrem Ehemann zu trennen, den sie liebt und von dem sie möglicherweise (was die materielle Unterstützung betrifft) abhängig ist, und sich von ihrer Familie zu trennen ist eine große Prüfung für sie.

Vielleicht würde sie als Folge darauf sogar zögern, den Islam anzunehmen. Es geschieht auch oft, dass der Ehemann dann nach einem Jahr oder so den Islam annimmt. Die Ehefrau erhofft sich nach ihrer Konvertierung, ihren Ehemann zum Islam bringen zu können, indem sie mit ihm im selben Haus bleibt.

Ist hierfür Raum für ein unabhängiges Urteil, mit Berücksichtigung auf die veränderten Umstände, den Nutzen und der Regel “das kleinere von zwei Übeln“?
Oder gibt es hier keinen Raum für ein unabhängiges Urteil und die Frau, die zum Islam konvertiert ist, muss sich von ihrem Ehemann und möglicherweise auch von ihren Kindern trennen?

Antwort:
Diese Frage beinhaltet tatsächlich zwei Fragen, von denen eine wichtiger ist als die andere. Die Erste und viel wichtigere von beiden ist es, ob es ein unabhängiges Urteil geben kann, um dieses Problem zu lösen. Die Antwort darauf ist, dass die Regeln des islamischen Gesetzes aus zwei verschiedenen Arten bestehen.

Die erste Art ist, dass es keinen Raum für ein unabhängiges Urteil gibt, sondern vielmehr, dass diese Entscheidungen von Vorteil sind - zu jeder Zeit und an jedem Ort. Der Nutzen darin könnte klar sein, offensichtlich und unmittelbar oder, als Alternative, möglicherweise auch nicht. Allah der Erhabene sagt: "Allah weiß, ihr aber wisst nicht." [Surah an-Nur, Ayah 19]

Es könnte manchen Leuten schwierig erscheinen, das islamische Gesetz auszuführen und in dieser Angelegenheit zu trennen und sie könnten denken, dass es Probleme verursacht, wohingegen die Wahrheit der Angelegenheit das genaue Gegenteil von dem ist, was sie sich vorstellen. Hier in dieser Angelegenheit muss das islamische Gesetz angewandt werden und es gibt keinen Raum für ein unabhängiges Urteil.

Die zweite Art des islamischen Gesetzes ist die Allgemeinheit und die Abhängigkeit von den Umständen. Die Umstände, der Sinn oder die Weisheit könnten in einer Zeit relevant und anwendbar sein und in einer anderen Zeit nicht.

Wenn die Entscheidung relevant ist, so ist es geltend und angewandt und wenn dies nicht länger relevant ist, dann ist es nichtig. Das Problem bei einer muslimischen Frau, die mit einem Ungläubigen zusammen bleibt, ist ein Thema, in dem es keinen Raum für ein unabhängiges Urteil gibt, weil Allah der Erhabene sagt: "O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Allah weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt." [Surah al-Mumtahinah, Ayah 10]

Eine Person ist über den Verlust ihres Sohnes, ihres Mannes oder ihres Vaters nicht besorgt, wenn es notwendig ist um seine/ihre Religion zu gründen. Wenn wir unsere rechtschaffenen Vorgänger berücksichtigen, finden wir, dass ein Mann seinen eigenen Vater oder Sohn tötet, weil sie sich ihm entgegengestellt haben und ihm im Weg standen, was Allahs Religion betrifft.

Wenn demnach eine Frau zum Islam konvertiert und ihr Ehemann ungläubig bleibt, ist die Mehrheit der Gelehrten sich einig, dass sie solange warten sollte, bis die ‘Iddah (Wartezeit) beendet ist. Wenn der Ehemann den Islam in dieser ‘Iddah annimmt, so bleibt der Ehevertrag gültig und sie trennen sich nicht. Doch wenn die ‘Iddah vorbei ist, bevor der Ehemann den Islam angenommen hat, ist die Ehe als beendet aufgezeichnet, als die Frau den Islam annahm. So ist sie nicht länger erlaubt für ihn, bis er zum Islam konvertiert ist um sie mit einem neuen Ehevertrag wieder zu heiraten.

Einige Gelehrte sagen, dass eine Frau, die den Islam angenommen hat, an ihren Mann gebunden ist, bis die ‘Iddah zum Ende kommt. Während dieser Zeit ist es für sie nicht möglich, wieder zu heiraten und wenn er zum Islam konvertiert, bleibt sie seine Ehefrau. Wenn die ‘Iddah vorbei ist und der Mann dann den Islam annimmt, hat sie nicht die Wahl, zu ihm zurückzukehren, ob sie nun möchte oder nicht. Diese Meinung ist die korrekteste, denn der Prophet sal-Allahu ‘alayhi wa sallam schickte seine Tochter Zaynab nach sechs Jahren zurück zu ‘Abu al-‘As Ibn Rabi‘.

Wenn daher eine Frau den Islam annimmt und ihr Ehemann ein Ungläubiger bleibt, muss sie sich von ihm scheiden lassen. Tritt er zum Islam über, bevor ihre ‘Iddah endet, ist er immer noch ihr Ehemann. Ist die ‘Iddah beendet und sie möchte jemand anderen heiraten, so hat sie das Recht darauf, dies zu tun. Und wenn sie unverheiratet bleibt und ihr Ehemann den Islam annimmt, auch nachdem eine lange Zeit vergangen ist, kann sie trotzdem zu ihm zurückkehren, wenn sie es so wünscht.


Schaykh Ibn ‘Uthaymin, rahimahullah

Al-Aqalliyaat al-Muslimah – Seite 69, Fatwa Nr. 9