Frage:

Was ist das Urteil über eine Person, die seine Frau oder eines seiner Kinder verflucht? Zählt das Verfluchen der Ehefrau als Scheidung?

Antwort:

Es ist nicht erlaubt, seine Ehefrau zu verfluchen. Sie zu verfluchen ist keine Form der Scheidung und sie bleibt weiterhin mit ihm verheiratet. Er muss sich bei Allah (Erhaben ist Er) reumütig zeigen und um Vergebung für diese Beleidigung bitten. Ebenso ist es ihm nicht gestattet, seine Kinder oder irgendeinen anderen Muslim zu verfluchen. Der Prophet (Friede sei auf ihm) sagte:

﴿ سباب المسلم فسوق وقتاله كفر ﴾

„Einen Muslim zu beschimpfen ist Fusuq (Sünde) und ihn zu töten ist Kufr (Unglaube).“ [1]

Er (Friede sei auf ihm) sagte auch:

﴿ لعن المؤمن كقتله ﴾

„Einen Gläubigen zu verfluchen ist wie ihn zu töten.“ [2]

Diese beiden Sahih Hadithe deuten darauf hin, dass das Verfluchen eines muslimischen Bruders eine schwere Sünde ist. Wir müssen uns davor hüten und unsere Zungen zurückhalten, diese schreckliche Sünde zu begehen.

Eine Frau wird nicht geschieden, wenn ihr Ehemann sie verflucht; sie bleibt, wie oben erwähnt, mit ihrem Ehemann verheiratet.

Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu' al-Fataawa Band 8, Seite 398. Übersetzung: Abu Davut Konyevi


[1] Sahih al-Bukhari, Der Glaube (48), Sahih Muslim, Der Glaube (64), Sunan at-Tirmidhi, Güte und Verwandtschaftspflege (1983), Sunan an-Nasai, Verbot von Blutvergießen (4108), Sunan Ibn Majah, Die Einleitung (69), Musnad Ahmad ibn Hanbal (1/385).
[2] Sahih al-Bukhari, Anstand (6105), Sahih Muslim, Der Glaube (110), Musnad Ahmad ibn Hanbal (4/33), Sunan ad-Darimi, Die Blutgelder (2361).