Frage an Islam Fatwa:

Ein Mann ist mit zwei Frauen verheiratet. Hat jede Ehefrau Anspruch auf eine eigene Wohnung, oder ist es dem Ehemann erlaubt, beide Ehefrauen gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus unterzubringen, auch wenn die Frauen damit nicht zufrieden sind?

Antwort:

Es ist verboten, seine beiden Ehefrauen in einer einzigen Wohnung zusammenzubringen, ohne dass sie damit einverstanden sind.

Das bedeutet: Es ist dem Ehemann, wenn er zwei Ehefrauen hat, verboten, sie in einem einzigen Zimmer zusammenzubringen, da dies zu Zwietracht und Streit führt, wegen dessen, was unter Ehefrauen an Eifersucht auftritt. Selbst die Mütter der Gläubigen رضي الله عنهن waren davon betroffen, denn Eifersucht ist eine natürliche Eigenschaft der Frau. [...]

Was jedoch den Fall betrifft, dass es sich um ein Haus mit mehreren Wohnungen handelt und er jede von ihnen in einer eigenen Wohnung unterbringt, so ist daran nichts auszusetzen, da jede Frau über einen eigenen Wohnraum verfügt.

Einige Menschen berichteten mir, dass sie mehrere Ehefrauen haben, die sie in einem gemeinsamen Wohnbereich zusammenbringen, aufgrund von Eintracht und gegenseitiger Zuneigung unter ihnen. Insgesamt sind die Menschen unterschiedlich. Der Grundsatz ist, dass es verboten ist, außer mit ihrem Einverständnis. Wenn beide damit einverstanden sind, so ist daran nichts auszusetzen.

 Scheich Muhammad bin Salih al-‘Uthaimin, rahimahullah

Quelle: الشرح الممتع على زاد المستقنع. Band 5, Seite 351.
Übersetzung: Khawer ibn Malik