Frage an Islam Fatwa:

Es gibt immer wieder Berichte, dass neue Kirchen, Synagogen oder Hindutempel in muslimischen Ländern errichtet werden, wie z. B. in den vereinigten arabischen Emiraten. Was ist die Stellung der Salafis?

 

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.


Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Segen und Heil seien auf Seinem edlen Gesandten, auf seiner Familie, seinen Gefährten und auf all jenen, die seiner Rechtleitung folgen. Was dem folgt:

Ich stieß auf eine Aussage, die in der ägyptischen Zeitung Al-Jaum Al-Sābi veröffentlicht wurde. In dieser Zeitung heißt es:

„Ein Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes über den Bau von Kirchen... Papst Tawadros: ‘Ein Fehler, der über 160 Jahre andauerte, wurde korrigiert.’ Mehr als 3.000 Kirchen warten auf Genehmigung, und Präsidialbeschlüsse zur Zuweisung von Grundstücken für den Bau weiterer Kirchen in jeder neuen Stadt wurden erlassen.
Mittwoch, 6. September 2017, 12:45 Uhr.


Am 30. August verabschiedete das Parlament ein Gesetz über den Bau und die Renovierung ägyptischer Kirchen. Dies ist das erste Gesetz, das sich ausschließlich mit dem Bau von Gebetshäusern für Kopten seit über anderthalb Jahrhunderten beschäftigt. Zuvor wurden Kirchen auf Grundlage des sogenannten ‘Hatt-i Humayun’ gebaut – eines Erlass aus der Zeit des Osmanischen Reiches, als Ägypten eine Provinz davon war. Dies machte den Bau von Kirchen in Ägypten in den vergangenen Epochen zu einer schwierigen Angelegenheit...“

Ich sage dazu:

Allah, der Erhabene und Mächtige, sagt:

(إِنَّ الدِّينَ عِنْدَ اللَّهِ الْإِسْلَامُ)

„Wahrlich, die Religion bei Allah ist der Islam.“ (Surah Al-Imran: 19)

Er, der Erhabene, sagt auch:

(وَمَنْ يَبْتَغِ غَيْرَ الْإِسْلَامِ دِينًا فَلَنْ يُقْبَلَ مِنْهُ)

„Wer aber eine andere Religion als den Islam sucht, von dem wird es nicht angenommen werden...“ (Surah Al-Imran: 85)

Die Gelehrten sind sich einig, dass es verboten ist, in den Ländern der Muslime Plätze des Unglaubens zu errichten, in denen andere als Allah angebetet werden, wie etwa Kirchen und Ähnliches.

Scheich al-Islām Ibn Taymiyyah, rahimahullah, wurde ausführlich nach dem Urteil über Kirchen in den Ländern der Muslime gefragt, und er, rahimahullah, antwortete mit der folgenden Antwort:

„Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Was ihre Behauptung betrifft, dass die Muslime sie ungerecht behandelt hätten, indem sie (ihre Kirchen) schlossen, so ist das eine Lüge, die dem Konsens der Muslime widerspricht. Denn die Gelehrten der Muslime aller vier Rechtsschulen – die Rechtschule von Abū Ḥanīfa, Mālik, asch-Schāfi‘ī und Aḥmad sowie anderer Imāme wie Sufjān ath-Thaurī, al-Auzā‘ī und al-Layth ibn Sa’d, und vor ihnen von den Gefährten und die Tābi‘īn, möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein – sind sich einig, dass der Herrscher, wenn er alle Kirchen in ein erobertes Land zerstören würde, wie in Ägypten, Sawād im Irak, in asch-Schām und anderen ähnlichen Regionen, indem Idschtihād ausgeführt wird und der Meinung dessen folgt, der dies so sieht, dies keine Ungerechtigkeit von seiner Seite wäre. Vielmehr ist es seine Pflicht, ihn dabei zu gehorchen, und ihn dabei zu unterstützen, sofern sie dieser Ansicht folgen. Wenn sie sich jedoch dem Urteil der Muslime über sie abwenden, brechen sie den Vertrag, wodurch ihr Blut und ihr Besitz erlaubt wird.

Was ihre Aussage betrifft, dass diese Kirchen seit der Zeit des Befehlshabers der Gläubigen, ‘Umar ibn al-Chaṭṭāb, möge Allah mit ihm zufrieden sein, bestehen und dass die rechtgeleiteten Kalifen ihnen zugestimmt hätten. Dies ist ebenfalls eine Lüge.

Es ist durchgehendes Wissen, aus vielfacher Überlieferung, dass Kairo mehr als 300 Jahre nach der Zeit von ‘Umar ibn al-Chaṭṭāb, möge Allah mit ihm zufrieden sein, erbaut wurde. Es wurde nach Bagdad sowie nach Al-Baṣrāh, Al-Kūfā und Wāsiṭ errichtet.

Und die Muslime sind sich einig, dass in Städten, die von Muslimen erbaut wurden, den Dhimmī (nichtmuslimischen Schutzbefohlenen) nicht erlaubt war, neue Kirchen zu errichten. Dies unterscheidet sich von den Ländern, die durch Friedensverträge erobert wurden, wo die Muslime ihnen ihre alten Kirchen belassen haben, nachdem ‘Umar ibn al-Chaṭṭāb, möge Allah mit ihm zufrieden sein, ihnen die Bedingung auferlegt hatte, keine neuen Kirchen in den Ländern der Friedensabkommen zu bauen. Wie ist es dann in den Städten der Muslime? Vielmehr, wenn es eine Kirche in einem durch Gewalt eroberten Land gab, wie etwa im Irak, in Ägypten oder ähnlichen Orten, und die Muslime dann eine Stadt darum herum bauten, haben die Muslime das Recht, diese Kirche zu übernehmen, damit in den Städten der Muslime keine Kirche ohne Vertrag verbleibt. In Sunan Abī Dāwūd mit einer guten Überlieferungskette wird von Ibn Abbas (möge Allah mit beiden zufrieden sein) überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte:

(لَا تَصْلُحُ قِبْلَتَانِ بِأَرْضِ وَلَا جِزْيَةٌ عَلَى مُسْلِمٍ)
„Zwei Gebetsrichtungen können nicht in einem Land bestehen, und von einem Muslim wird keine Jizyah erhoben.“

(Madschmū al-Fatāwā, 28/634-635).

Und er sagte, rahimahullah, wie es in Dschami’ al-Masā’il (3/366) erwähnt wird:

„Es wurde überliefert, dass das Land Ägypten durch einen Friedensvertrag erobert wurde, und es wurde überliefert, dass es durch Gewalt erobert wurde. Beide Berichte sind korrekt, wie es die Gelehrten erwähnt haben, die die authentischen Überlieferungen in diesem Bereich sorgfältig untersucht haben. Denn es wurde zunächst durch einen Friedensvertrag erobert. Dann brachen dessen Bewohner das Abkommen, woraufhin Amr ibn al-‘Āṣ an ‘Umar ibn al-Chaṭṭāb, möge Allah mit beiden zufrieden sein, schrieb und um Verstärkung bat. Dieser entsandte ihm eine große Armee, unter dem sich auch az-Zubair ibn al-Awwām befand, und die Muslime eroberten es beim zweiten Mal durch Gewalt.

Daher wurde aus vielen Überlieferungswegen berichtet, dass az-Zubair ‘Umar ibn al-Chaṭṭāb, möge Allah mit beiden zufrieden sein, bat, das Land unter der Armee aufzuteilen, so wie Bilāl ihn darum gebeten hatte, die Gebiete von Schām aufzuteilen. Daraufhin konsultierte er die Gefährten darüber, und die großen unter ihnen, wie ‘Alī ibn Abī Ṭālib und Mu’ādh ibn Dschabal, rieten ihm, das Land als Beute für die Muslime zu bewahren, sodass sowohl die ersten als auch die späteren Muslime von dessen Nutzen profitieren können. Schließlich stimmte ‘Umar zu, nachdem er ihnen widersprochen hatte. Einige andere starben, so wurde diese Angelegenheit so weitergeführt.

Was die Muslime durch Gewalt eroberten, hat Allah ihnen als Eigentum übertragen, so wie Er ihnen das Eigentum an den erbeuteten Seelen, Gütern, beweglichen und unbeweglichen Besitztümern verliehen hat.

Zu den unbeweglichen Besitztümern gehören die Gebetshäuser der Ungläubigen, ihre Wohnhäuser, Märkte, Felder und alle anderen Vorteile des Landes. Genauso wie bei den beweglichen Besitztümern alle Arten von Tieren, Waren und Geld gehören.

Und es gibt nichts an den Gebetshäusern der Ungläubigen, das sie vom Eigentum der Muslime ausschließt. Was über sie gesagt wird und welche Rituale dort praktiziert werden, ist entweder etwas, das verändert oder neu eingeführt wurde und das Allah niemals verordnet hat, oder es handelt sich um etwas, das Allah verboten hat, nachdem Er es zuvor verordnet hatte.“ (Ende des Zitats.)

Und Ibn al-Qayyim, rahimahullah, sagte in seinem Buch Aḥkāmu Ahlil-Dhimma (3/1181):

„Und Imām Aḥmad sagte: ‘Uns berichtete al-Mu’tamir ibn Sulaimān al-Taymī von seinem Vater, von Hansch, von ‘Ikrimah, dass Ibn ‘Abbās gefragt wurde über die Städte der Araber oder das Land der Araber: Haben die Nicht-Araber das Recht, dort etwas Neues zu errichten? Er sagte: ‚Jede Stadt, die von den Arabern besiedelt wurde, dürfen die Nicht-Araber darin kein Versammlungsort (Kirche) bauen, keine Glocken schlagen, keinen Alkohol trinken und kein Schwein züchten. Aber jede Stadt, die von den Nicht-Arabern besiedelt wurde und die Allah, der Erhabene, den Arabern erobern ließ, sodass sie dort siedelten, dann haben die Nicht-Araber das Recht auf das, was in ihrem Vertrag festgelegt wurde, und die Araber müssen ihren Vertrag erfüllen und dürfen sie nicht über ihre Fähigkeit hinaus belasten.

‘Abdullāh ibn Aḥmad sagte: „Und ich hörte meinen Vater sagen: Es ist den Juden und Christen nicht gestattet, in einer Stadt, die von den Muslimen besiedelt wurde, ein Versammlungsort oder eine Kirche zu errichten, noch dürfen sie darin eine Glocke schlagen, außer in einem Ort, der für sie vertraglich bestimmt wurde. Es ist ihnen auch nicht gestattet, in den Städten der Muslime Alkohol öffentlich zu zeigen.“ (Ende des Zitats.)


Ich sage:

„Da Ägypten nun zum Eigentum der Muslime gehört, einschließlich der Gebetsorten der Ungläubigen, ihrer Wohnhäuser, Märkte, Felder usw…

Aufgrund dessen ist es nicht gestattet, den Bau irgendeiner Kirche zu erlauben, und es muss die Jizyah von den Ungläubigen erhoben werden.“

Geschrieben von

Rabī ibn Hādī ‘Umair al-Madchalī

In der Nacht des Montags, 23. Rabī al-Āchir 1440 nach der Hidschrah

Quelle: Aus der offiziellen Webseite des Scheiches. Übersetzer: Khawer Malik

 

Siehe auch: