Frage:
Er ist männlich und arbeitet in einer Firma in Deutschland, welche ihm das Freitagsgebet verbietet. Wenn sich die Gebetszeit nähert, sagt er zum Verantwortlichen: „Ich gehe, um meinen Sohn von Zuhause in die Schule zu bringen.” Dann geht er das Freitagsgebet beten und bringt das Kind nicht zur Schule. Er fragt (nun) ob dieses Vorgehen von ihm korrekt ist und was er tun soll?
Antwort:

Er muss als erstes von ihm (dem Verantwortlichen) um die Genehmigung bitten, zum Freitagsgebet gehen zu dürfen. Das entspricht (schätzungsweise) einer Stunde. Selbst wenn er von Ihm verlangt, den Lohn dieser Stunde abzuziehen.

Er sagt: „Ich gehe, wenn du mir gestattest, für das Gebet und komme dann zurück.” Entweder willigt er ein und er geht. Falls (er) nicht (einwilligt), verlangt er von ihm den Lohn dieser Zeit-Dauer zu kürzen, wenn es nicht anders geht. Oder er sagt zu ihm: „Wenn du nicht damit einverstanden bist, und auch nicht die Lohn-Kürzung willst, dann erlaube mir zu gehen und die Zeit, welche ich weg war, hole ich in der Arbeit nach.” (Der Scheich fragt nach, ob das soweit verständlich ist.)

Inwiefern das möglich ist, so ist das alles verpflichtend und angemessen. Falls ihn die Angelegenheit bedrückt und er sagt, dass er nach Hause gehen würde, um den Sohn von Zuhause in die Schule zu bringen und dann geht, (so) soll er nach Hause gehen, dann aus dem Haus gehen, (die Fragen stellen:) „Gehst du in die Schule?” Wenn er nicht zur Schule geht, geht er zurück, geht (unterwegs) zum Gebet und kehrt (zur Arbeit) zurück. Er ging (also) nach Hause und verlangte vom Kind (in die Schule zu gehen), das Kind will nicht in die Schule, also kehrt er zurück. Verwende nicht die Lüge in etwas wie dem, so lange du nicht notgedrungen bist.

Und al-hamdu-lillāh, die Auswege sind zahlreich, so wie ich euch einige davon aufgezählt habe, von ihnen: Er geht nach Hause, fragt das Kind, es sagt ihm: „Ich möchte nicht”, er kehrt zurück und geht (unterwegs) zum Gebet.

Scheich ‘Abdullāh bin ‘Abdur-Rahīm al-Buchārī
Aus einer Audioaufnahme des Scheiches

Übersetzer: Din Abdul-Halīm