Frage:

Mein Sohn ist krank und bleibt im Krankenhaus, und ich bleibe bei ihm; seit drei Monaten habe ich das Freitagsgebet (Jumuʿa) nicht besucht, weil mein Sohn krank und sehr jung ist. Wie ist die Regelung dazu?

Antwort:

Es gibt keinen Tadel gegen dich, solange dein Sohn dich benötigt, um bei ihm zu sein, denn das Bedürfnis des Kranken nach jemandem, der sich um ihn kümmert, gehört zu den Dingen, die die Verpflichtung zum Besuch des Freitagsgebets und der Gemeinschaftsgebete für denjenigen aufheben, der sich um ihn kümmert. Doch wenn es möglich ist, dass sich jemand anderes um ihn kümmert, während du zum Gebet gehst, dann wird die Gebetspflicht in diesem Fall nicht von dir aufgehoben.

Scheich Muhammad al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: Fatawa Nur ʿAla ad-Darb, 8/2. Übersetzer: Abu Davut Konyevi