Frage an Islam Fatwa:

Ich habe mein Leben lang nicht gebetet, weil ich faul war, und habe jetzt neulich angefangen und Tawbah gemacht. Muss ich die versäumten Gebete aus all den Jahren nachholen?

Frage: Eine Person hat das Alter von 30 Jahren erreicht und hat bis dahin nicht gebetet. Dann hat er jedoch bereut und wurde standhaft. Ist es verpflichtend für ihn, die versäumten Gebete nachzuholen?

Antwort:

Es ist nach der stärkeren Meinung nicht verpflichtend, die versäumten Gebete nachzuholen. Denn selbst wenn er sie nachholen würde, würden sie nicht von ihm angenommen werden, da er das Gebet absichtlich ohne Entschuldigung außerhalb seiner (vorgeschriebenen) Zeit unterlassen hat. In diesem Fall hätte er es nicht gemäß dem Gebot Allahs und Seines Gesandten verrichtet. Und es ist vom Propheten (ﷺ) überliefert, dass er sagte:

مَنْ عَمِلَ عَمَلًا لَيْسَ عَلَيْهِ أَمْرُنَا فَهُوَ رَدُّ

„Wer eine Handlung ausführt, die nicht in Übereinstimmung mit dieser Angelegenheit von uns (Islam) ist, wird abgelehnt werden.”¹

Das bedeutet: Es wird zurückgewiesen.

Jedoch ist die Reue ausreichend, wenn er zu Allah bereut, seine vergangenen Taten bedauert, rechtschaffene Taten verrichtet und vermehrt um Vergebung bittet und gute Werke leistet. Denn wahrlich, Allah, der Erhabene, nimmt die Reue an.

Scheich Muḥammad al-‘Uthaimīn, rahimahullah

Quelle: Liqāʼāt wa-Fatāwā al-Aqalijjāt al-Muslima, Seite 172. Übersetzer: Khawer Malik

 

¹ Überliefert: Al-Buchārī (2697) und Muslim (1718)