Frage:
Ist es Pflicht die Lippen beim Gebet und beim Dhikr zu bewegen?
Antwort:
Es ist verpflichtend die Lippen beim Salah zu bewegen. Das gleiche gilt für die wajib-Adhkar wie der Takbir (Allahu akbar), Tasbih (SubhanAllah), Tahmid (alhamdulillah) und dem Taschahhud; da es nicht als „Sprache“ bezeichnet werden kann, wenn es nicht ausgesprochen wird. Sprache kann es nur sein, wenn die Lippen und Zunge dabei in Bewegung sind. Die Sahaba (radiAllahu anhum) wussten dass der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) im Gebet stand, als sie sahen, wie sein Bart sich bewegte.
Doch gibt es Ikhtilaf unter den Gelehrten, ob man sich selbst (bei den Adhkar etc.) hören muss oder ob es ausreichend ist, nur die Lippen zu bewegen. Einige sagen man muss sich selbst hören. Andere sagen es sei genug wenn man die die Buchstaben mit dem Mund formt; und dies ist die richtigste Meinung.
Schaikh ibn al-Uthaymin, rahimahullah