„Der Grund für das Kürzen der Gebete ist nur das Reisen und dies ist nicht erlaubt, wenn man nicht auf der Reise ist.
Was jedoch das Zusammenlegen der Gebete betrifft, so ist dies dem erlaubt, der eine Entschuldigung oder einen Bedarf dafür hat. Wenn der Bedarf besteht, kann er sie zusammenfassen, wenn er auf einer langen oder kurzen Reise ist, und er kann sie zusammenfassen, wenn es regnet und dergleichen oder wenn er krank ist und dergleichen oder aus anderen Gründen. Die Absicht dahinter ist, der Ummah die Beschwernis zu ersparen.“
Schaykh al-Islam Ibn Taymiyah, rahimahullah
Majmuu’ al-Fataawa 22/293
Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) erteilte der Frau, welche an Istihaadah litt, eine Konzession und er erlaubte ihr die Gebete zusammen zu legen. Berichtet bei Abu Dawud (287) und At-Tirmidhi (128); als Hasan von Al-Albaani in ‚Sahih al-Tirmidhi‘ eingestuft.
Istihaadah ist eine Art von Krankheit, und Imam Ahmad zitierte als Beweis dafür, dass es einer kranken Person erlaubt ist, die Gebete zusammen zu legen, die Tatsache, dass Krankheit schlimmer als Reisen ist. Er wurde nach Sonnenuntergang durch Schröpfen behandelt, dann aß er sein Abendessen und legte Maghrib und ‘Ishaa’ zusammen. (Kashshaaf al-Qinaa’ 2/5)
‘Abdullaah ibn Abbaas (radiya-llahu anhu) sagte:
{أن النبي صلى الله عليه وسلم جمع بين الظهر والعصر، وبين المغرب والعشاء في المدينة من غير خوف ولا مطر. قالوا: ما أراد إلى ذلك؟ قال: أراد أن لا يحرج أمته}
„Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) fasste das Dhuhr mit dem Asr, und das Maghrib mit dem ‘Ischaa in Medinah zusammen, als es keine Furcht und keinen Regen gab.“ Sie fragten: „Was hat er damit beabsichtigt?” Er antwortet: „Damit seine Ummah keine Bedrängnis erleidet.” (Muslim, Nr. 1633)
Anmerkung: siehe auch: Gebete bei Arbeit zusammenlegen, wenn sonst Menschenleben in Gefahr währen