Frage:
Ein reisendes Ehepaar nimmt "Rukhsah" in Anspruch. Dies ermöglicht dem Reisenden, nicht zu Fasten und das Gebet zu verkürzen.
Wie lautet das Urteil im Bezug darauf, wenn sie während des Tages im Ramadan (an dem sie Rukhsah in Anspruch nehmen) Geschlechtsverkehr haben?
Antwort:
Reisenden ist es erlaubt, das Fasten zu brechen, jedoch müssen sie es später nachholen, da Allah der Erhabene sagt: „Und wenn einer krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Versäumten auferlegt).“ (Surah Al-Baqarah 2:185)
Dementsprechend ist es ihnen erlaubt zu essen, zu trinken und Geschlechtsverkehr zu haben solange sie auf der Reise sind.
Möge Allah uns Erfolg gewähren. Möge der Frieden und Segen auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Shaikh Abdul-`Aziz ibn Baz, Shaikh Abdul-Razzaq `Afify, Shaikh Abdullah ibn Ghudayyan, Shaikh Abdullah ibn Qa`ud)
Fataawa al-Lajna ad-Daa'ima