Frage:
Wie kann ein Muslim seine Ibadah nach dem Ende des Ramadan aufrechterhalten, nachdem er einen Monat im Gehorsam verbracht hat? Wie kann der Muslim in diesem Gehorsam fortfahren?
Antwort:
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, und Segen und Frieden seien auf dem edelsten der Propheten und Gesandten, unserem Propheten Muhammad, und auf seiner Familie und all seinen Gefährten.
Wenn die Pflichten auf einer Person lasten, so gibt es Dinge, die sie tun muss, und freiwillige Handlungen, die ihr überlassen sind. Zu diesen verpflichtenden Dingen gehören:
- Das Gebet
- Das Fasten
- Die Zakat, wenn er Vermögen besitzt
- Die ‘Umrah, wenn er dazu in der Lage ist
- Die Hadsch
- Geschäftliche Angelegenheiten, wenn er zu den Personen gehört, die im Handel tätig sind. Er muss das Erlaubte und Verbotene in Geschäften kennen, damit er nur erlaubte Geschäfte tätigt und verbotene Geschäfte vermeidet.
Und so weiter mit allem, was ihm als individuelle Pflicht obliegt. Diese Dinge sind nicht auf den Ramadan beschränkt, noch auf einen bestimmten Tag oder Monat des Jahres, sondern sie sind allgemeingültig.
Wenn wir das Gebet betrachten, finden wir, dass Allah, der Erhabene, sagt:
﴿قُلْ أَطِيعُوا اللَّهَ وَأَطِيعُوا الرَّسُولَ﴾
„Sag: Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten.“ [An-Nūr: 54]
Und Er sagt:
﴿مَنْ يُطِعِ الرَّسُولَ فَقَدْ أَطاعَ اللَّهَ﴾
„Wer dem Gesandten gehorcht, der hat Allah gehorcht.“ [An-Nisāʾ: 80]
Und wir finden, dass der Gesandte ﷺ festgelegte Sunnah-Gebete für die fünf Pflichtgebete erklärte:
- Das Dhuhr-Gebet hat festgelegte Sunnah-Gebete davor und danach
- Das ‘Asr-Gebet hat keine festgelegte Sunnah, doch der Prophet ﷺ sagte:
رَحِمَ اللهُ امْرَأً صَلَّى قَبْلَ الْعَصْرِ أَرْبَعَ رَكَعَاتٍ
„Allah erbarme sich eines Menschen, der vor dem ‘Asr vier Rakʿah betet.“ - Beim Maghrib-Gebet sind es zwei Rakʿah danach
- Beim Ischa-Gebet zwei Rakʿah danach
- Beim Fadschr-Gebet zwei Rakʿah davor
Dazu gehören auch:
- Das Duha Gebet
- Das Nachtgebet
- Das Witr-Gebet
- Freiwillige Gebete, die man zusätzlich verrichtet, wie zwischen Dhuhr und ‘Asr oder zwischen Maghrib und Ischa, oder wenn man im Nachtgebet viele Rakʿah betet – denn die Menschen unterscheiden sich in ihrer Kraft und Schwäche.
Ebenso beim Duha Gebet: Wenn man beten möchte, gibt es keine Begrenzung – das Minimum sind zwei Rakʿah, und es gibt kein Maximum.
All dies gilt generell sowohl im Ramadan als auch außerhalb des Ramadans. Doch wenn der Ramadan kommt und jemand seine freiwilligen Ibadah vermehren möchte, vermehrt er sein Gebet.
Genauso beim Fasten: Allah hat das Fasten einen Monat im Jahr verpflichtend gemacht. Doch wer freiwillig fasten möchte, kann:
- Montags und Donnerstags fasten
- Drei Tage jeden Monats fasten
- wenn er in der Lage dazu ist, das Fasten von Dāwūd fasten, d. h. abwechselnd einen Tag fasten, den Tag darauf nicht fasten
- Die sechs Tage im Schawwal fasten
- Den Tag von ‘Arafah fasten
- Den 10. und 11. oder 10. und 9. Muharram fasten
Ebenso bei der Sadaqah außer der verpflichtenden Zakat, der freiwilligen ‘Umrah und der freiwilligen Hadsch.
Daher: Wenn der Ramadan kommt und jemand mehr tun möchte als außerhalb des Ramadans – weil das Pflichtgebet im Ramadan 70 Pflichtgebeten entspricht und jedes freiwillige Gebet einem Pflichtgebet außerhalb des Ramadans gleichkommt, und weil die Sadaqah im Ramadan besonderen Vorzug hat – dann gibt es keinen Zweifel diese gesegnete Zeit einen Stellenwert hat. So wie ein Ort eine besondere Würde haben kann, kann auch eine bestimmte Zeit eine besondere Würde haben, und es gibt noch weitere Dinge, in denen sich Vorzüge unterscheiden.
Aufgrund dieser Grundlage sollte eine Person nicht denken, dass sie nur im Ramadan in einem bestimmten Zustand bleibt und sobald der Ramadan endet, kehrt sie dann in einen schlechten Zustand zurück. Schlimm sind jene Leute, die Allah nur im Ramadan kennen. Der Mensch sollte sich selbst verpflichten, wenn er im Ramadan Gutes getan hat, dass er auch nach dem Ramdan auf demselben Weg bleibt. Er sollte Allah, den Erhabenen, um Hilfe, Erfolg und Annahme bitten.
Und mit Allah ist der Erfolg.
Scheich ‘Abdullāh al-Ghudayān, rahimahullah
Übersetzung: Khawer Malik