Frage:
Was ist das Urteil darüber, eine Krankmeldung bei der Arbeit einzureichen, um sich in den letzten zehn Tagen des Ramadan freizunehmen, damit man sich Laylatul Qadr widmen kann, obwohl die Arbeitsregelungen in meinem Land es nicht erlauben, sich für solche Anlässe freizunehmen? Dabei ist zu beachten, dass ich zu diesem Zeitpunkt eigentlich nicht krank bin.
Antwort:
Der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
{ لَا يُؤْمِنُ أَحَدُكُمْ حَتَّىٰ يُحِبَّ لِأَخِيهِ مَا يُحِبُّ لِنَفْسِهِ }
„Keiner von euch glaubt wahrhaftig, bis er für seinen Bruder liebt, was er für sich selbst liebt.“
Nehmen wir an, du hast einen Arbeiter eingestellt, der eine Arbeit für dich verrichten soll, und er lügt dich an.
Du würdest nicht mögen, dass man dich anlügt.
Er sagt dir zum Beispiel:
„Ich habe dies und jenes, deshalb werde ich vielleicht zwei oder drei Stunden abwesend sein“, obwohl er lügt. Denn wenn er dir die Wahrheit gesagt hätte, hättest du ihm keine Erlaubnis gegeben.
Stattdessen erzählt er dir etwas und spricht mit dir über eine Angelegenheit, die dich dazu bringt, ihm die Erlaubnis zu geben. Hättest du jedoch die wirkliche Sachlage gekannt, hättest du sie ihm nicht gegeben.
Du magst also nicht, dass er so mit dir handelt.
Wenn du das von ihm nicht akzeptierst, dann soll auch von dir nichts hervorgehen, was dem entspricht.
Denn du hast angegeben, dass du krank bist, obwohl das nicht der Wahrheit entspricht. Vielmehr möchtest du freiwillige Anbetung verrichten.
Daher gilt: Die Zeitspanne, in der du abwesend warst, solltest du ausgleichen. Wenn es möglich ist, sie der Stelle zurückzugeben, die dich angestellt hat, dann gib sie zurück.
Wenn dies nicht möglich ist, dann spende ihren Gegenwert als Sadaqah mit der Absicht für denjenigen, dem dieses Recht zusteht, bei Allah.
Und Allah gewährt den Erfolg.
Scheich ‘Abdullāh al‑Ghudayyān, rahimahullah
Übersetzer: Khawer Malik