Frage:
In diesen Zeiten hat sich leider unter vielen Menschen die üble Nachrede verbreitet. Die üble Nachrede gehört auch im Monat Ramadan zu den verbotenen Dingen. Mindert sie den Lohn des Fastens?
Antwort:
Es ist bekannt, dass die üble Nachrede darin besteht, dass du deinen Bruder mit dem erwähnst, was er verabscheut.
- Wenn du ihn mit dem erwähnst, was er verabscheut und du dabei wahrhaftig bist, dann ist dies üble Nachrede.
- Wenn du jedoch lügst, dann gehört dies zur Verleumdung.
Beides ist verboten.
Wenn dies von einer Person im Ramadan geschieht, dann hat dies ohne Zweifel eine Auswirkung auf sein Fasten. Und die Missetat und die Sünde sind im Ramadan schwerwiegender als in anderen Zeiten.
Und Allah gewährt den Erfolg.
Scheich ‘Abdullāh al‑Ghudayyān, rahimahullah
Übersetzer: Khawer ibn Malik