Frage:
Ist es erlaubt, jemandem, der bestimmte Sünden begeht, eine Spende zu geben?
Antwort:
Wenn dieser Mensch, der Sünden begeht, die Spende benötigt, die man ihm gibt, etwa Kleidung oder Nahrung, also kein Geld, dann spricht nichts dagegen, ihm zu spenden. Denn dies kann ein Grund für seine Rechtleitung sein. Wenn er sieht, dass seine muslimischen Brüder ihm Mitgefühl entgegenbringen, kann ihn dies dazu bewegen, künftig nicht weiter in Sünden zu verharren und seine vergangenen Sünden zu bereuen.
Wenn die Gabe von Geld ihm jedoch dazu verhilft, weiterhin Sünden zu begehen und diese auszuweiten, dann darf man ihm kein Geld geben. Dasselbe gilt für Nahrungsmittel, wenn die Erfahrung gezeigt hat, dass er sie verkauft, den Erlös an sich nimmt und diesen nutzt, um weiterhin Sünden zu begehen, sowohl hinsichtlich ihrer Anzahl als auch ihrer Art. Denn Allah, der Erhabene, sagt:
﴿وَتَعَاوَنُوا عَلَى الْبِرِّ وَالتَّقْوَى وَلَا تَعَاوَنُوا عَلَى الْإِثْمِ وَالْعُدْوَانِ﴾
„Und helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen.“
(Sūrah al-Māʼidah, 5:2)
Wer ihm eine Spende geben möchte, muss sich daher vergewissern, welche Auswirkungen diese Spende hat.
Und Allah verleiht den Erfolg.
Scheich Abdullah al-Ghudayyan
Übersetzung: Khawer Malik