Frage an Islam Fatwa:

Müssen Eltern auf das ersparte Vermögen (Geld, Gold etc.) ihrer Kinder Zakat zahlen? Und muss der zu zahlende Betrag von dem Vermögen der Eltern oder vom Vermögen der Kinder entrichtet werden?

Frage:

Ein Mann starb und hinterließ Vermögen und Waisen. Ist Zakat für dieses Vermögen fällig? Wenn das der Fall ist, wer sollte es zahlen?

Antwort:

Zakat muss auf das Vermögen von Waisen gezahlt werden, egal ob es sich um Geld, Handelsgüter, Vieh von An'aam-Tieren (Kamele, Rinder, Schafe und Ziegen) oder Getreide und Erzeugnisse handelt, auf die Zakat fällig ist. Der Vormund der Waisen muss sie rechtzeitig zahlen... das Jahr wird ab dem Tod ihres Vaters berechnet, denn als er starb, kam das Vermögen in ihren Besitz. Und von Allah ist der Erfolg.

Schaykh Abdulaziz bin Baz
Quelle: Fataawa Ibn Baaz, Band 14, Seite 240


Frage:

Ist Zakat auf das Vermögen von Waisen und geistig Kranken fällig?

Antwort:

Zakat ist auf das Vermögen von Waisen und geistig Kranken fällig. Dies ist die Ansicht von ‘Ali, Ibn ‘Umar, Jaabir ibn Abdullaah, A’ischah und al-Hasan ibn ‘Ali, wie von ihnen durch Ibn al-Mundhir berichtet. Der Vormund sollte es in ihrem Namen zahlen. Die Tatsache, dass es obligatorisch ist, wird durch die allgemeine Bedeutung der Beweise angezeigt, dass Zakat obligatorisch ist, wie im Quran und in der Sunnah erwähnt.

Als der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) Mu’aadh nach Jemen schickte und ihm sagte, was er ihnen sagen solle, gehörte zu den Dingen, die er sagte:

{ عليهم صَدَقَةً تُؤْخَذُ مِن أغْنِيائِهِمْ فَتُرَدُّ في فُقَرائِهِمْ }

„Sagt ihnen, dass sie Zakat geben müssen, das von ihren Reichen genommen und ihren Armen gegeben wird.“ [Sahih Muslim, Nr. 19]. Das Wort „reich“ schließt Minderjährige und geistig Kranke ein, ebenso wie das Wort „arm“. Al-Schaafa’i überlieferte in seinem Musnad von Yusuf ibn Maahik, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte:

{ ابتغوا في أموال اليتامى لا تذهبها أولا تستهلكها الصدقة }

„Handelt mit dem Vermögen von Waisen und lasst es nicht durch Zakat verloren gehen oder verzehrt werden.“ Dies ist mursal. Maalik überlieferte in al-Muwatta’, dass er hörte, dass ‘Umar ibn al-Khattaab (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: "Handelt mit dem Vermögen von Waisen und lasst es nicht durch Zakat verzehrt werden." ‘Umar sagte das zu den Menschen und gebot es ihnen, was bedeutet, dass es eine Regel war, die befolgt und als die richtige Entscheidung akzeptiert wurde. Maalik überlieferte auch in al-Muwatta’ von ‘Abd al-Rahmaan ibn al-Qaasim, dass sein Vater sagte: A'ischah kümmerte sich um mich und einen meiner Brüder, die unter ihrer Obhut Waisen waren, und sie zahlte Zakat von unserem Vermögen.

Das Ständige Komitee für Rechtsfragen
Quelle: Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, Band 9, Seite 410-411


Ibn Qudaamah sagte:

Sobald dies festgestellt ist – d.h., dass Zakat auf das Vermögen eines Minderjährigen (Kinder) oder einer geistig-behinderten Person gezahlt werden muss – dann muss der Vormund es aus deren Vermögen in ihrem Namen zahlen, weil es eine obligatorische Zakat ist, die gezahlt werden muss, wie die Zakat eines geistig gesunden Erwachsenen. Der Vormund handelt in seiner Stelle, indem er zahlt, was er verpflichtet ist zu zahlen. Dies ist eine Pflicht, die vom Minderjährigen oder geisteskranken Person gefordert wird, also muss der Vormund sie in ihrem Namen ausführen, wie das Ausgeben für Verwandte. [Quelle: Al-Mughni]

An-Nawawi sagte:

Aus unserer Sicht ist Zakat auf das Vermögen von Minderjährigen und geistig Behinderten erforderlich, und es gibt keinen Meinungsunterschied in dieser Angelegenheit. Der Vormund muss sie aus ihrem Vermögen zahlen (d.h. aus dem Besitz der Kinder und geistig Behinderten), so wie er aus ihrem Vermögen Entschädigung für jeglichen Schaden zahlt, den sie (dem Eigentum anderer) zufügen können, Unterhalt für Verwandte und andere Pflichten, die sie möglicherweise erfüllen müssen. Wenn der Vormund die Zakat nicht zahlt, dann muss das Kind oder die geisteskranke Person Zakat für vergangene Jahre nach dem Erreichen der Pubertät oder nach der Genesung zahlen, denn dies ist eine Verpflichtung auf ihrem Vermögen. Aber der Vormund sündigt, wenn er sie verzögert, und was er vernachlässigt hat, kann nicht erlassen werden. [Quelle: Al-Majmu', Band 5, Seite 302]

Übersetzung: Abu Davut Konyevi