Frage:
Was ist das Urteil über denjenigen, der aus Vergesslichkeit die Zakah al-Fitr während der Khutbah nach dem 'Id-Gebet entrichtet?

Antwort:
Die Zakah al-Fitr vor dem Salah zu entrichten ist waajib (verpflichtend), doch wenn man dies vergisst, so ist nichts notwendig (an Sühneleistung etc.), außer sie zu entrichten, wenn es einem einfällt, da es eine Fardiah ( فريضة - Pflichthandlung) ist. Es ist für niemanden zulässig, sie (Zakah al-Fitr) absichtlich bis nach dem 'Id-Gebet zu verzögern, gemäß der korrekteren Ansicht von zwei Gelehrtenansichten, da der Gesandte Allahs den Muslimen anbefohlen hat, sie vor dem 'Id-Gebet zu entrichten.