Die Gelehrten des Ständigen Komitees (Schaykh ibn Baaz, Schaykh ‘Afifi, Schaykh ibn Ghudayaan, Schaykh ibn Qa’uud) sagten: „Wenn ein Muslim sicher ist oder sehr wahrscheinlich davon ausgeht, dass Fleisch, Fett oder gemahlene Knochen (Anm. Gelatine) vom Schwein in Nahrung, Medizin oder Zahnpasta usw. enthalten sind, dann ist es nicht erlaubt, sie zu essen, zu trinken oder zu benutzen. Im Fall von Zweifel sollte er es nicht benutzen, weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{دع ما يريبك إلى ما لا يريبك}

"Verlasse das, was dich zweifeln lässt, für das, was dich nicht zweifeln lässt.“ (Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah 22/281)

Imam Ibn al-Qayyim sagte: „Auf diesem Prinzip basierend ist Alkohol (Khamr) unrein, selbst wenn sein Ursprung rein ist. Wenn der Grund dafür, dass es als unrein angesehen wird, nicht länger vorliegt, dann wird es als rein angesehen. Dies ist die Basis der Schari’ah und die Basis von Lohn und Strafe.
Darauf basierend ist die korrekte Analogie, dass dieses Prinzip auf alle anderen Unreinheiten angewandt werden kann, wenn sie durch den Prozess der Veränderung gegangen sind. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) entfernte die Überbleibsel der Muschrikiin von dem Grundstück der Moschee, aber er entfernte nicht die Erde. Und Allah (subhanahu) sagt von der Milch, dass sie von dem produziert wird, was zwischen den Ausscheidungen und dem Blut liegt: {يَخْرُجُ مِنْ بَيْنِ فَرْثٍ وَدَمٍ}

„Wir geben euch von dem, was in ihren Leibern zwischen Kot und Blut ist, zu trinken, reine Milch, angenehm für diejenigen, die (sie) trinken.“ (Surah An-Nahl 16:66)

Die Muslime stimmen darin überein, dass ein Tier, welches unreine Dinge frisst, dann aber in Gewahrsam genommen und mit reinen Dingen gefüttert wird, dass dann seine Milch und sein Fleisch erlaubt sein werden. Das Gleiche wird bei Getreide und Früchten angewandt: Wenn sie mit unreinem Wasser bewässert werden, dann aber mit reinem Wasser, werden sie Halaal, wegen der Veränderung (Istihaalah) in der Unreinheit, die dadurch rein wird.
Das Gegenteil passiert auch: Wenn sich eine reine Sache in eine unreine Sache verwandelt, dann wird sie unrein, so wie Wasser und Nahrung, welches sich in Urin und Kot verwandelt. Wie kann also die Veränderung es beeinflussen, wenn das Gute sich in Schlechtes verwandelt, aber nicht, wenn das Schlechte in Gutes verwandelt wird und Allah bringt das Reine aus dem Unreinen hervor und das Unreine aus dem Reinen?
Es ist nicht der ursprüngliche Zustand einer Sache, der von Bedeutung ist, sondern der jetzige Zustand. Es ist unmöglich dass das Urteil zur Unreinheit bestehen bleibt, wenn der Name und die Beschaffenheit sich verändert haben. Das Urteil ist mit dem Namen und der Eigenschaft verbunden, und ist anwesend oder abwesend, je nachdem, ob sie anwesend oder abwesend sind. Die Texte, die von dem Verbot bezüglich totem Fleisch, Blut, Schwein und Alkohol handeln, handeln nicht von Getreide, Früchten, Sand, Salz, Erde oder Essig, ob in Worten, der Bedeutung, dem Text oder der Analogie. Diejenigen, die zwischen der Verwandlung (Istihaalah) von Alkohol und anderen Dingen unterschieden, sagten dass Alkohol naajis (unrein) wird wegen dem Veränderungsprozess (Istihaalah), dann könnte er rein (taahir) werden, wegen einem weiteren Veränderungsprozess.
Es wurde zu ihnen gesagt, dass Blut, Urin und Kot unrein (naajis) wurden wegen dem Veränderungsprozess und sie könnten bei einem weiteren Veränderungsprozess wieder rein werden. Deshalb ist die Analogie in Übereinstimmung mit dem Text.“ (I’laam al-Muwaqqi’iin 2/S. 14-15)

Es wurde von ‘Adiyy ibn Haatim (radiya-llahu anhu) berichtet dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{إِذَا أرْسَلْتَ كَلْبَكَ وَسَمَّيْتَ؛ فَأمْسَكَ وَقَتَلَ: فَكُلْ، وَإِنْ أكَلَ: فَلاَ تَأكُلْ، فَإِنَّمَا أمْسَكَ عَلَى نَفْسِهِ، وَإِذَا خَالَطَ كِلاَباً لَمْ يُذْكَرِ اسْمُ اللهِ عَلَيْهَا، فَأمْسَكْنَ، وَقَتَلْنَ: فَلاَ تَأكُلْ؛ فَإِنَّكَ لاَ تَدْرِي أيُّهَا قَتَلَ، وَإِنْ رَمَيْتَ الصَّيْدَ فَوَجَدْتَهُ بَعْدَ يَوْمٍ أوْ يَوْمَيْنِ لَيْسَ بِهِ إِلاَّ أثَرَ سَهْمِكَ: فَكُلْ، وَإِنْ وَقَعَ في الماءِ: فَلاَ تَأكُلْ.}

„Wenn du deinen Hund loslässt und den Namen Allahs dabei erwähnst und wenn er etwas für dich fängt und du es lebend findest, dann schlachte es; wenn du es jedoch getötet vorfindest, von dem er nichts gegessen hat, dann esse es. Wenn du einen anderen Hund mit deinem Hund findest und du findest das Wild getötet vor, dann esse es nicht, weil du nicht weißt, wer von beiden es getötet hat. Wenn du deinen Pfeil schießt und den Namen Allahs dabei erwähnst und wenn das Wild dann für einen Tag aus deiner Sicht verschwindet und du dann (nachdem du es gefunden hast) nur den Stich deines Pfeiles an ihm siehst, dann esse es, wenn du möchtest, aber wenn du es im Wasser ertrunken findest, dann esse es nicht.“ (Al-Bukhari, 5167; Muslim, 1929)
 
Ibn al-Qayyim (rahimahullah) sagte: „… das Urteil bleibt bestehen, es sei denn es gibt einen Beweis für das Gegenteil, wie dem Urteil bezüglich der Tahaarah (Reinheit), den Urteilen zum Brechen der Wudu’, dem Urteil zum Verheiratet-bleiben, dem Urteil zu Besitz und dem Urteil zu Versprechungen, welche alle gültig bleiben, es sei denn, dass es Beweise gibt, die dagegen sprechen. Dieses Prinzip wird in dem Hadith bezüglich dem Jagen deutlich, wo es heißt:
{وإن وجدته غريقاً فلا تأكله؛ فإنك لا تدري الماءُ قتله أو سهمك}

„Wenn du es ertrunken vorfindest, esse nicht davon, weil du nicht weißt, ob das Wasser es getötet hat, oder dein Pfeil.” und:
{وإن خالطها كلاب من غيرها فلا تأكل؛ فإنك إنما سميت على كلبك ولم تسمِّ على غيره}

„Aber wenn andere Hunde mit ihm sind, dann esse es nicht, weil du nur den Namen über deinen Hund erwähnt hast, nicht über den anderer.”
Weil das Grundprinzip bezüglich dem Fleisch dies ist, dass es haram ist, und es gibt Zweifel daran, ob die Bedingung, die es halal macht, erfüllt ist oder nicht, deshalb ist das Wild haram, wie es ursprünglich war.“ (I’laam al-Muqawwi’iin 1/339, 340)