Frage:
Ich war mit einer amerikanischen Muslimin verheiratet, und als ich mich von ihr scheiden ließ, hat sie die Hälfte meines Besitzes gemäß dem amerikanischen Gesetz bekommen. Darf ich diesen Beschluss umgehen?

Antwort:
Es ist ihm nicht erlaubt, diese Regelung zu umgehen, solange er in einem Vertragsverhältnis mit der Staatsordnung steht, denn Allah sagt: „Und erfüllt die Verpflichtung (die ihr eingeht)! Nach der Verpflichtung wird gefragt werden.“ (Surah al-Isra’: 34)

Scheich Muhammad al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 136.

Anmerkung:

Das Vertragsverhältnis mit der staatlichen Ordnung entsteht durch den Abschluss eines Ehevertrages in dem jeweiligen Land, einschließlich nicht-muslimischer Länder. Dies bedeutet, dass man durch den Vertragsabschluss zustimmt, sich im Falle einer Scheidung den gesetzlichen Regelungen dieses Landes zu unterwerfen. Daher ist es zu empfehlen, dass Geschwister, die eine standesamtliche Eheschließung in Betracht ziehen, zusätzlich einen nach islamischem Recht konformen Ehevertrag aufsetzen und diesen notariell beglaubigen lassen, um diesen im Scheidungsfall vor Gericht geltend zu machen.

Siehe: Urteil über standesamtliche Eheschließung als Formalisierung der islamischen Nikah