{يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِذَا طَلَّقْتُمُ النِّسَاءَ فَطَلِّقُوهُنَّ لِعِدَّتِهِنَّ وَأَحْصُوا الْعِدَّةَ}
„O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet die Wartezeit.“ (Surah At-Talaaq 65:1)
Der Mann hat das Recht, seine widerruflich geschiedene Frau (nach der ersten oder zweiten ausgesprochenen Scheidung) in ihrer Wartezeit (‘Iddah) zurück zu nehmen. Dies kann geschehen durch unmissverständliche Worte wie „Ich nehme dich zurück“ oder „Ich komme zurück zu dir“ oder dergleichen oder durch den Geschlechtsverkehr mit der Absicht, sie zurück zu nehmen.
Die Wartezeit ist beendet, wenn die 3. Monatsblutung beendet ist und die Frau davon rein geworden ist. Wenn der Ehemann sie davor nicht zurück genommen hat, ist sie von ihm geschieden und sie sind einander verboten. Wenn sie wieder zusammenkommen möchten, muss der Mann sie mit einem neuen Ehevertrag und neuer Mahr, zwei Zeugen sowie dem Waly der Frau heiraten.
Nach der dritten ausgesprochenen Scheidung ist die Frau unwiderruflich geschieden und es gilt keine Wartezeit einzuhalten und der Mann kann sie nicht mehr heiraten, es sei denn, dass sie einen anderen Mann rechtmäßig heiratet und von ihm rechtmäßig geschieden wird.
Die Worte der Scheidung können in direkter Form (wie: „du bist geschieden“ oder „ich habe dich geschieden“) als auch in indirekter Form (wie: „du bist frei“ oder „Gehe und halte dich fern von mir“ oder „Gehe zurück zu deinen Eltern“) ausgesprochen werden.
Die rechtliche Bestimmung bezüglich der direkten Form der Scheidung ist die, dass die Scheidung in jedem Fall gültig ist, selbst wenn der Ehemann sie im Spaß, in der Wut oder ohne Absicht gesprochen hat. Dies ist so weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Es gibt drei Dinge, welche als ernsthaft angesehen und behandelt werden, selbst wenn sie im Spaß gesagt werden: die Scheidung, die Heirat und das Zurücknehmen der Frau (nach widerruflicher Scheidung)!“ (Überliefert von fünf Hadith-Überlieferern außer An-Nasaa‘i)
Das Urteil bezüglich der indirekten Form der Scheidung jedoch ist, dass die Scheidung nur dann gültig ist, wenn der Ehemann auch die Absicht zur Scheidung dabei hatte. Denn er könnte mit den Aussagen auch etwas anderes gemeint haben.
Schaykh Saalih Al-Fawzaan, hafidhahullah
Auszugsweise entnommen aus „Eine Zusammenfassung der islamischen Jurispudenz“, Band 2 von Schaykh Dr. Saalih al-Fawzaan
Frage:
Was ist die vorgeschriebene Weise des Talaq (Scheidung, die vom Ehemann ausgesprochen wird) im Licht des Qur’an und der Sunnah?
Antwort:
Die vorgeschriebene Weise ist, dass der Ehemann die Scheidung einmal ausspricht, wenn seine Frau schwanger ist oder in einem Zustand der Reinheit ist und er keinen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt hat. Allah (gepriesen und erhaben ist Er) sagt: O Prophet (sall Allahu alayhi wa sallam)! Wenn ihr die Frauen entlasst, dann entlasst sie in ihrer 'Iddah (vorgeschriebenen Wartezeit).
Es wurde in den beiden Sahih (authentischen) Büchern der Hadith (d.h. Al-Bukhari und Muslim) von Ibn Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) berichtet, dass dieser seine Frau geschieden hat, als sie menstruierte. Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) fragte den Propheten (Friede sei mit ihm) über die Handlung seines Sohnes, woraufhin er antwortete: Befiehl ihm, sie zurückzunehmen und sie zu behalten, bis sie gereinigt ist, dann eine weitere Periode hat und dann wieder gereinigt ist. Wenn er will, kann er sie behalten, und wenn er will, kann er sie vor dem Geschlechtsverkehr scheiden, denn das ist die `Iddah (vorgeschriebene Wartezeit einer Frau nach der Scheidung oder Verwitwung), die Allah für die Scheidung einer Frau vorgeschrieben hat.
Ein weiterer Bericht, der von Muslim vom Propheten (Friede sei mit ihm) überliefert wurde, lautet: Dann kann er sie scheiden, wenn sie rein (nicht menstruierend) oder schwanger ist.
Das Ständige Komitee für Rechtsfragen
Quelle: Fatwas von Ibn Baz: > Band 21 > Buch über Talaq (Scheidung)