Definition
Das Walimah ist ein großes Mahl für viele Menschen, welches zum Anlass der Heirat veranstaltet wird.
Das Urteil über das Hochzeitsmahl (Walimah)
Ein Hochzeitsessen zu veranstalten ist ein Akt der Sunnah gemäß dem Konsens der Gelehrten. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte zu Abdur Rahman ibn Auf, als der ihn von seiner Heirat informierte: {أَوْلِمْ وَلَوْ بِشَاةٍ}
„Gebe ein Hochzeitsmahl (Walima), selbst mit einem Schaf.“ (Bukhari 5155, überliefert von Anas; 9/276; Muslim)
Er (sallallahu alayhi wa sallam) veranstaltete ein Hochzeitsmahl, als er seine Frauen Zainab, Safiyyah und Maimunah heiratete.
Die Zeit für das Walimah
dehnt sich vom Zeitpunkt, wenn der Ehevertrag abgeschlossen wurde, bis zum Ende der Heiratstage aus.
Die Menge des Essens der Walimah
Manche Gelehrte sagen, dass man mindestens ein Schaf schlachten soll und je mehr umso besser, indem sie sich auf oben genannten Hadith stützen. Aber tatsächlich soll das Hochzeitsmahl dementsprechend ausfallen, je nachdem was man sich leisten kann. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) gab ein Hochzeitsmahl in Form von gekochtem Essen aus Käse, Mehl und Fett, als er Safiyyah heiratete, deshalb muss nicht unbedingt ein Schaf geschlachtet werden.
Extravaganz, Verschwendung und Ausschweifung auf Hochzeitsfesten
ist verboten. Aber heutzutage bieten die Menschen viele Schafe, Kamale, und verschiedene Sorten von Essen an, in Verschwendung und Maßlosigkeit. Solche Extravaganze verursacht eine riesige unverzehrt bleibende Menge von Lebensmitteln, die in den Müll geworfen wird. Das Geld dafür wurde vergeudeterweise ausgegeben, was in der Schar’iyyah verboten ist. Diejenigen, die solch verschwenderische Hochzeitsmahle (bzw. Hochzeitsfeste) halten, sowie diejenigen, die damit zufrieden sind, sind der Strafe Allahs haftbar, sowie dem Entzug des Segens.
Außerdem können solch luxuriöse Hochzeitsfeste illegale Arten von Vergnügungen und Begegnungen enthalten, die in der Regel zu Sündhaftigkeit führen. Sie können auch in Hotels stattfinden, in denen Frauen ihrer Anständigkeit und Bescheidenheit nicht viel Aufmerksamkeit schenken und sich sich frei und schamlos mit Männern vermischen, was zu katastrophalen Folgen führen kann. Darüberhinaus können in solchen Hochzeitsbanketten heutzutage koruppte Lieder und Musik, sowie liederliche Sänger und Fotografen involviert sein. Zudem wird auf solchen Feiern unnutz viel Geld ausgegeben und verschwendet, was entsittlichenderweise zu nichts führt, außer Verfall. Daher müssen diejenigen, die solch korrupte Bankette halten Allah fürchten und sich vor Seiner Strafe hüten. Allah, (subhanahu) sagt:
{وَكَمْ أَهْلَكْنَا مِن قَرْيَةٍ بَطِرَتْ مَعِيشَتَهَا}
„Und wie (so) manche Stadt, die sich übermütig ihres Lebensunterhaltes erfreute, haben Wir vernichtet!“ (Surah Al-Qasas 28:58)
{وَكُلُوا وَاشْرَبُوا وَلَا تُسْرِفُوا ۚ إِنَّهُ لَا يُحِبُّ الْمُسْرِفِينَ}
„und esst und trinkt, aber seid nicht maßlos! - Er (Allah) liebt nicht die Maßlosen.“ (Surah Al-A’raaf 7:31)
{كُلُوا وَاشْرَبُوا مِن رِّزْقِ اللَّـهِ وَلَا تَعْثَوْا فِي الْأَرْضِ مُفْسِدِينَ}
„Eßt und trinkt von Allahs Versorgung und richtet auf der Erde nicht unheilstiftend Verderben an!" (Surah Al-Baqarah 2:60)
Es gibt viele weitere bekannte Ayaat bezüglich dieser Angelegenheit.
Einladung zu einem Walimah
Wer auf ein Walimah eingeladen wird, ist verpflichtet, daran teilzunehmen, solange es die folgenden Bedingungen erfüllt:
1. Wenn es das erste Fest ist, welches zu einer Heirat veranstaltet wird. Wenn es zur gleichen Hochzeit wiederholt veranstaltet wird, ist man nicht mehr verpflichtet teilzunehmen, weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{الْوَلِيمَةُ أَوَّلُ يَوْمٍ حَقٌّ وَالثَّانِي مَعْرُوفٌ وَالْيَوْمُ الثَّالِثُ سُمْعَةٌ وَرِيَاءٌ}
„Das Walimah am ersten Tag (der Heirat) ist eine Pflicht, am zweiten Tag ist es Ma’ruuf (d.h., gut), am dritten Tag ist es Ruhm und Augendienerei.“ (Abu Dawud 3745, 4/83; und andere; Von Al-Albani als da’if eingestuft!)
Schaykh Taqiyyud-Diin sagte: „Es ist verboten, an den restlichen Hochzeitstagen Essen anzubieten und extravagant zu schlachten (Anm. abgesehen vom ersten Hochzeitstag), selbst wenn es eine Sitte ist oder eine Methode um Freude unter seinen Leuten zu verbreiten. Wer es wiederholt tut (nach dem ersten Tag), muss angemessen bestraft werden.“ (Siehe die Fußnote in ‚Ar-Rawd AI-Murbi‘, 408-409)
2. Der Gastgeber muss Muslim sein.
3. Der Gastgeber darf keiner von den Leuten sein, die Allah offenkundig und schamlos ungehorsam sind, weil solche Leute gemieden und verlassen werden müssen.
4. Der Eingeladene muss persönlich eingeladen worden sein. (D.h., wer eine offene allgemeine Einladung bekommen hat, ist nicht verpflichtet zu erscheinen.)
5) Das Hochzeitsfest, zu dem man eingeladen ist, muss frei von jeglichen Haram-Tätigkeiten sein, wie Rauschmittel, Sänger, Lieder, Musik, etc., wie es auf manchen Hochzeitsbanketten in der heutigen Zeit geschieht.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dann muss der Eingeladene am Walimah teilnehmen, weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte (überliefert von Abu Hurayrah, radiya-llahu anhu):
{عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، رضى الله عنه أَنَّهُ كَانَ يَقُولُ: شَرُّ الطَّعَامِ طَعَامُ الْوَلِيمَةِ يُدْعَى لَهَا الأَغْنِيَاءُ، وَيُتْرَكُ الْفُقَرَاءُ، وَمَنْ تَرَكَ الدَّعْوَةَ فَقَدْ عَصَى اللَّهَ وَرَسُولَهُ صلى الله عليه وسلم.}
„Die schlimmste Art des Speisens ist das Walimah, zu welchem die Reichen eingeladen, und die Armen weggelassen werden. Und wer der Einladung (zu einer Walimah) nicht Folge leistet, ist Allah und Seinem Gesandten (sallallahu alayhi wa sallam) ungehorsam.“ (Muslim 3511, 5/239; Bukhari 5177, 9/304)
Es ist ein Akt der Sunnah, die Heirat öffentlich bekannt zu geben
Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte (sinngemäß): „Verkündet die Hochzeit öffentlich.“ (Tirmidhi 1090, 3/398)
Den Duff auf der Hochzeit schlagen
Überdies ist es von der Sunnah, es (die Hochzeit) mit dem Schlagen des Duff zu feiern. (Abu Balj überliefert von Muhammad bin Hatib Al-Jumahyy, der sagte, dass) der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{فَصْلُ مَا بَيْنَ الْحَرَامِ وَالْحَلاَلِ الدُّفُّ وَالصَّوْتُ}
„Der Unterschied zwischen dem Halal und dem Haram ist der Duff, und die Stimme.“ (At-Tirmidhi, Hasan, Buch 11, Hadith 1111.)
Anmerkung:
{فَصْلُ مَا بَيْنَ الْحَلاَلِ وَالْحَرَامِ الدُّفُّ وَالصَّوْتُ فِي النِّكَاحِ}
(Abu Balj überliefert von Muhammad bin Hatib Al-Jumahyy, der sagte, dass) der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Der Unterschied zwischen dem Halal und dem Haram ist der Duff, und die Stimme für die Hochzeit.“ (Sunan An-Nasaa'i, Buch: Nikah, 3369, Hasan (Darussalam))
Anmerkung Ende
Schaykh Saalih Al-Fawzaan, hafidhahullah
Auszugsweise entnommen aus „A Summary of Islamic Jurisprudence“, Band 2 von Schaykh Dr. Saalih al-Fawzaan, Kapitel 10 Walimah, S. 403 – 406
[1] Vollständiger Hadith:
{حَدَّثَنَا سُلَيْمَانُ بْنُ حَرْبٍ، حَدَّثَنَا حَمَّادٌ ـ هُوَ ابْنُ زَيْدٍ ـ عَنْ ثَابِتٍ، عَنْ أَنَسٍ رضى الله عنه: أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم رَأَى عَلَى عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ عَوْفٍ أَثَرَ صُفْرَةٍ قَالَ: مَا هَذَا? قَالَ: إِنِّي تَزَوَّجْتُ امْرَأَةً عَلَى وَزْنِ نَوَاةٍ مِنْ ذَهَبٍ. قَالَ: بَارَكَ اللَّهُ لَكَ، أَوْلِمْ وَلَوْ بِشَاةٍ.}