Frage:

Ist es erforderlich, dass die Eheschließung nur von einem Eheschließungsbeauftragten (Ma’thun) durchgeführt wird?

Und ist es zulässig, dass einer der Zeugen die Ehe schließt?

Antwort:

... Ihr kennt die wichtige und nützliche Regel, dass, wenn etwas zur Zeit des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) seine Ursache hatte und er es nicht getan hat, die Sunna darin besteht, es zu unterlassen.

Dementsprechend sagen wir, dass der Vertrag geschlossen wird, wann immer die Angelegenheit vorbereitet ist (d.h. die Bedingungen erfüllt sind). Aber hier stellt sich die Frage: Ist es erforderlich, dass die Eheschließung nur von jemandem durchgeführt wird, der von den Behörden beauftragt wurde, und der jetzt als gesetzlicher Eheschließungsbeamter bezeichnet wird [1], oder ist es auch ohne ihn gültig? Die Antwort lautet: Es ist ohne ihn gültig, zweifellos.

Ist es zulässig, dass der Eheschließer einer der Zeugen ist? Es ist gültig, dass er einer der Zeugen ist, im Gegensatz zu dem, was die Allgemeinheit heute irrtümlich annimmt, dass der Eheschließer nicht als Zeuge gilt.

Scheich Muhammad al-Uthaimin, rahimahullah

Quelle: Audioaufnahme des Schaykhes aus der Reihe: Zad Al-Mustaqni - Buch der Ehe Nr. 02a.

[1] Diese Rolle übernehmen in nichtmuslimischen Ländern üblicherweise die Moschee-Imame oder Leiter von muslimischen Vereinen. Und dieser ist für die Gültigkeit der Ehe nicht notwendig.


Frage:

Kann der Ehemann selbst der Vertragsschließende (ʿĀqid) bei der Ehe (Nikah) sein, oder muss der Vertragsschließende ein anderer Mann sein? Und ist die Anwesenheit eines sogenannten Maa'dhun (Eheschließer) für den Nikah-Vertrag erforderlich?

Antwort:

Der Vertragsschließende besteht aus beiden Parteien: vom Vormund (Wali) und vom Ehemann. Der Vormund spricht das Angebot (Ijab), und der Ehemann erklärt die Annahme (Qabul). Dieser Vertrag: Wenn Angebot (Ijab) und Annahme (Qabul) vorliegen, ist der Vertrag mit der Zeugenschaft der Zeugen (Schuhud) gültig.

Was den Ma'dhun (Eheschließer) betrifft: Ja, es ist besser. Dies ist für die Menschen ordentlicher. Zudem stellt er eine Urkunde aus, wenn diese anerkannt wird. Dies ist gut.

Scheich Salih al-Fauzan, hafidhahullah

Quelle: Frage und Antwort-Runde zur Erklärung von Akhaar al-Mukhtasarat (أخصر المختصرات)

Übersetzung: Abu Davut Konyevi