Frage:
Möge Allah es Ihnen mit Gutem vergelten, geehrter Scheich. Ein Fragesteller möchte wissen: „Wie lautet das Urteil über das Ausmalen von Bildern beseelter Lebewesen?“
Antwort:
„Bilder sind nicht erlaubt, selbst wenn sie nicht ausgemalt wurden. Ausgenommen sind lediglich solche Bilder, die aus einer Notwendigkeit heraus erforderlich sind. Diese sind jedoch nur in dem Maße erlaubt, wie es die Notwendigkeit erfordert.“
Scheich Salih al-Fauzān
Übersetzung: Khawer Malik
Fragesteller:
Ist es erlaubt, Lebewesen wie Tiere und Menschen auf Papier zu zeichnen und sie farbig auszumalen? Und fällt dies unter die allgemeine Bedeutung des Hadīth Qudsī, in dem Allah, der Erhabene, sagt:
„Und wer ist ungerechter als derjenige, der versucht, etwas zu erschaffen, wie Ich es erschaffe? So sollen sie doch ein kleines Lebewesen erschaffen oder ein Korn oder ein Gerstenkorn erschaffen!“
Antwort:
Ja, dies fällt unter diesen Hadīth. Allerdings gibt es zwei Arten des Erschaffens: das körperliche Erschaffen und das Erschaffen der äußeren Gestalt.
Das körperliche Erschaffen betrifft dreidimensionale Abbildungen, während das Erschaffen der äußeren Gestalt ohne einen Körper die gezeichneten Bilder betrifft.
Beide fallen unter diesen Hadīth, denn das Erschaffen der äußeren Gestalt ist ebenso ein Erschaffen wie das Erschaffen eines Körpers. Allerdings ist das Erschaffen eines Körpers umfassender, da es beide Arten in sich vereint: das körperliche Erschaffen und das Erschaffen der äußeren Gestalt.
Dass das Verbot allgemein gilt und das Anfertigen von Bildern mit der Hand verboten ist, unabhängig davon, ob es sich um dreidimensionale Darstellungen oder um farbig ausgemalte Bilder handelt, wird durch den allgemeinen Fluch des Propheten ﷺ über die Bildermacher belegt.
Dass der Prophet ﷺ die Bildermacher allgemein verflucht hat, zeigt, dass es keinen Unterschied zwischen dreidimensionalen Abbildungen und farbigen Bildern gibt, bei denen die Abbildung allein durch das Ausmalen entsteht.
Darüber hinaus ist dies die vorsichtigere Vorgehensweise.
Für den Gläubigen ist es besser, sich von zweifelhaften Angelegenheiten fernzuhalten.
Nun könnte jemand einwenden: „Besteht die vorsichtigere Vorgehensweise nicht darin, dem zu folgen, worauf der Offenbarungstext hinweist, anstatt stets der strengeren Ansicht zu folgen?“
Wir sagen: Doch, das ist richtig. Die vorsichtigere Vorgehensweise besteht darin, dem zu folgen, worauf der Offenbarungstext hinweist, und nicht darin, grundsätzlich der strengeren Ansicht zu folgen.
Wenn jedoch eine allgemeine Formulierung vorliegt, die sowohl das eine als auch das andere umfassen kann, dann ist es vorsichtiger, diese Formulierung in ihrer allgemeinen Bedeutung anzuwenden.
Und genau dies trifft auf die Überlieferungen über das Anfertigen von Bildern zu.
Daher ist es dem Menschen nicht erlaubt, ein Bild von etwas zu zeichnen, das eine Seele besitzt, weder von einem Menschen noch von einem anderen Lebewesen, denn dies fällt unter den Fluch über die Bildermacher.
Scheich Muhammad ibn Sālih al-‘Uthaimīn, rahimahullah
Übersetzung: Khawer Malik