Frage:
"Ich bin Künstler. Neulich kam ich auf die Idee, etwas aus Ton zu formen. Ich habe gehört, dass es haram (verboten) ist. Aber ich mache es wie eine flache Zeichnung, wie ein gemaltes Bild. Ich hätte auch gerne gewusst ob das Schnitzen oder Meißeln von Moscheen und Häusern genauso haram ist, wie das Schnitzen von Menschen und Vögeln?"
Antwort:
"Der Fokus der verbotenen Bildnisse liegt auf den Bildnissen, welche animalische Wesen anfertigen, seien sie nun gebildhauert, oder gemalt auf Wänden, Stoff oder Papier, oder seien sie gewebt, mit Federkiel, einem Stift oder mit der Maschine gemalt, und sei das Bildnis in Form der Kreatur, in der es in der Natur erscheint oder dass Phantasie mit ins Spiel kommt, oder dass es kleiner, größer, schön oder entstellt dargestellt wird oder das Skelett von innen dabei gezeigt wird.
Der Grund für das Verbot ist, das es als animalisches Wesen dargestellt wird, selbst wenn es als imaginäres Wesen dargestellt wird, wie solche die gezeichnet werden, um die Menschen aus der Antike zu malen, wie die Pharaonen, die Befehlshaber und Soldaten der Kreuzzüge, oder Bilder von Jesus und Maria, welche in der Kirche aufgehängt sind, etc. Dies wegen der allgemeinen Bedeutung des Textes und wegen der Nachahmung der Schöpfung Allahs, und weil es eine Methode ist, welche zum Schirk (Polytheismus) führt."
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Schaykh ‘Abd al-‘Aziz ibn Baz, Schaykh ‘Abd al-Razzaaq ‘Afifi, Schaykh ‘Abd-Allah ibn Ghadyaan, Schaykh ‘Abd-Allah ibn Qa’ud)
Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah (1/696)
Weiter:
"Es ist nicht erlaubt, artistische dreidimensionale Bildnisse der zwei Heiligtümer (Mekka und Medina) anzufertigen, weil sie Bildnisse der Leute im Haram beinhalten könnten, welche Tawaf machen oder beten ... ."
Das Ständige Komitee
(Schaykh ‘Abd al-‘Aziz ibn Baz, Schaykh ‘Abd al-Razzaaq ‘Afifi, Schaykh ‘Abd-Allah ibn Ghadyaan, Schaykh ‘Abd-Allah ibn Qa’ud)
Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah (1/476)