Frage:
Der Fragesteller bittet um ein Urteil bezüglich dem Veröffentlichen des persönlichen Bildes auf Webseiten, insbesondere auf Facebook und Twitter.

Antwort:
Ich sage, dass die Bilder von beseelten Lebewesen haram sind, und es ist von den Kabaa'ir (großen Sünden). Der Gesandte (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:
{أَشَدَّ النَّاسِ عَذَابًا يَوْمَ الْقِيَامَةِ الْمُصَوِّرُونَ}

"Die Menschen, die am Tage des Gerichts am stärksten bestraft werden, werden die Bildermacher sein."

Und er (sallAllahu alayhi wa sallam) erklärte auch, dass dem Bildermacher (an Jawm al-Qiyamah das von ihm gemachte) Bild vorgeführt und gesagt wird: "Hauche eine Seele darin ein", wozu er nicht in der Lage sein wird. Von daher wissen wir, dass es nicht zulässig ist Bilder von Menschen in Twitter oder anderen Netzwerken zu veröffentlichen.

Wenn die Behörden für eine spezielle Angelegenheit ein Bild einfordern, wie z.B. für Lizenzen (Führerschein), Sicherheit (Personalausweis etc.) und andere Behörden, die eine Person beschäftigen, so wird dies eine Notwendigkeit oder ein Bedarfsfall; es darf nicht darüber hinausgehen.


Shaykh ‘Ubayd bin Abdillah al-Jaabiri, hafidhahullah

Aus einer Audioaufnahme des Shaykhs

 

Anmerkung: Urteile zu den jeweiligen Netzwerken: