Frage an Islam Fatwa:

Wenn man in der Schule und an der Uni spickt, ist das spätere Gehalt dann haram?

Frage: Ich habe einen Universitätsabschluss erhalten, allerdings unter Verwendung einiger Betrugsmethoden bei den Prüfungen. Ist das Einkommen, das ich durch meine Arbeit mit diesem Abschluss erziele, nicht halal? Obwohl ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt habe. Möge Allah Sie mit Gutem belohnen.

Antwort: Diese Handlung ist verwerflich, nämlich das Betrügen bei Prüfungen. Es ist verwerflich und widerspricht der Vertrauenswürdigkeit und ist Verrat. Es ist verpflichtend, dass du Reue zu Allah zeigst und solches nicht wiederholst. Was jedoch die Arbeit betrifft, so besteht kein Einwand. Wenn du deine Arbeit meisterst und sie ehrlich verrichtest, besteht kein Problem für dich. Du musst jedoch für die Vergangenheit Reue zeigen und dich davor hüten, so etwas zu wiederholen. Wir bitten Allah um Rechtleitung für alle.

Scheich ‘Abdul-‘Azīz Ibn Bāz, rahimahullah

Quelle: Aus einer Audioaufnahme. Übersetzung: Khawer Malik