Frage:
Ist es erlaubt, die Polizei in einem nichtmuslimischen Land einzuschalten, wenn ein Salafi-Bruder dem anderen Salafi-Bruder seine Schulden nicht zurückzahlt, da jener das Geld nicht hat?

Antwort:
Wahrlich, Allah subhanahu wa ta ´ala sagt: „Und wenn er (der Schuldner) in Schwierigkeiten ist, dann sei ihm Aufschub gewährt, bis eine Erleichterung eintritt.“ (2:280)

Wenn der Bruder bei dir Schulden hat und er nicht die Mittel hat, sie dir zurückzuzahlen, dann obliegt es dir ihn einen Eid schwören zu lassen, sowie Abu Yusr (der Gefährte) einen Mann einen Eid abliegen ließ, der bei ihm Schulden hatte.

Jedes Mal wenn Abu Yusr nach ihm suchte, sagten die Menschen zu ihm das er nicht anwesend ist. Doch an jenem Tag fand er seinen Sohn und er fragte ihn: „Wo ist dein Vater?“ Er sagte: „Er ist im Zimmer meiner Mutter“ (oder einige zusätzliche Worte). So sagte Abu Yusr später zu dem Mann: „Ich weiß, wo du bist, so komme zu mir hinaus“. Er kam dann hinaus und sagte: „Bei Allah, oh Gefährte des Gesandten Allahs (sallAllahu alaihi wa sallam), ich habe dies nicht getan um Dinge für dich zu erschweren, eher ist es, sodass ich nichts habe, womit ich dir deine Schuld zurückzahlen kann. Abu Yusr sagte: „Schwörst du bei Allah?“ Er antwortete: „Ich schwöre bei Allah“. Dann sagte Abu Yusr : „Wann auch immer du etwas finden solltest, um mich auszuzahlen, dann tu es.“

Allah subhanahu wa ta ´ala sagt: „Und wenn er (der Schuldner) in Schwierigkeiten ist, dann sei ihm Aufschub gewährt, bis eine Erleichterung eintritt.“ (2:280)

Anhand der Tatsache, dass er in einem nichtmuslimischen Land ist, ist es besser das er seinen Bruder mit dieser Art und Weise behandelt.


Schaykh An Najmi, rahimahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes