Frage:

Ich habe von meiner Ehefrau Gold im Gegenwert von 50 Gramm genommen und es für 2200 Pfund verkauft. Nun möchte ich das, was ich genommen habe, zurückgeben. Soll ich ihr das Gold seinem Gewicht nach zurückgeben oder den Geldwert? Fällt dies unter Riba? Und möge Allah euch mit Gutem vergelten.

Antwort:

Dies richtet sich nach ihrem Wunsch. Wenn sie von dir verlangt, dass du ihr das Gold zurückgibst, dann sollst du ihr Gold kaufen und es ihr dem Gewicht nach zurückgeben, entsprechend seinem Gewicht, ohne irgendeine Erhöhung.

Wenn sie jedoch damit einverstanden ist, den Geldwert zu nehmen, so ist daran nichts auszusetzen. Dies gehört nicht zum Riba. Das wird als Währungstausch betrachtet.

Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān, rahimahullah

Übersetzer: Khawer Malik


Frage:

Ich habe mir Gold von meiner Schwester geliehen, und der Goldpreis war damals niedrig. Nun ist der Goldpreis gestiegen. Wie erfolgt die Rückgabe, wissend, dass zwischen uns keine Bedingung bestand, das Gold durch gleiches Gold zurückzugeben?

Antwort:

Sie gibt ihr Gold in gleicher Art zurück, gleichwertiges Gold, unabhängig davon, welchen Wert es nun erreicht hat, selbst wenn der Preis gestiegen ist.

Sie kauft für sie Gold in derselben Art wie das Gold, das sie von ihr geliehen hat, und übergibt es ihr, auch wenn dessen Wert nun höher ist.

Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān, rahimahullah

Übersetzer: Khawer Malik