Frage:

Jemand hat bei mir Geld hinterlegt, und ich habe von diesem Geld profitiert und es investiert. Als sein Besitzer es zurückforderte, habe ich ihm sein gesamtes Geld gegeben, ohne ihm zu erzählen, was ich damit gemacht habe. Ist mein Verhalten zulässig oder nicht?

Antwort:

Wenn jemand Ihnen Geld anvertraut, so dürfen Sie nur mit seiner Zustimmung damit arbeiten. Sie müssen es aufbewahren wie jedes andere anvertraute Gut, und wenn Sie ohne seine Zustimmung damit gearbeitet haben, so müssen Sie ihn um Verzeihung bitten. Entweder er verzeiht oder Sie geben ihm den Gewinn aus seinem Geld oder Sie einigen sich mit ihm auf die Hälfte o. ä. Der Vergleich zwischen Muslimen ist zulässig, solange er nichts Verbotenes erlaubt oder Erlaubtes verbietet.

Schaykh Abdulaziz Ibn Baz, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 90.