Frage:
Was ist das Urteil bezüglich Versicherungen, sei es eine Lebens- oder Sachversicherung?
Antwort:
Sich sein Leben und Eigentum zu versichern ist nicht zulässig. Es ist nicht erlaubt aufgrund der Tatsache dass es al Gharar und Wucher beinhaltet. Allah – Der Allmächtige, Der Erhabene – hat jegliche Art von Geschäften die Wucher oder al Gharar beinhalten verboten; aus Barmherzigkeit für die (muslimische) Ummah und um sie vor dem Schädlichen zu schützen. Allah, Der Glorreiche und Erhabene, sagt: „Doch hat Allah Verkaufen erlaubt und Zinsnehmen (Riba) verboten.“ (Surah al-Baqarah 2:275)
Und es wurde authentisch von dem Gesandten Allahs (sallAllahu alahyi wa sallam) überliefert, dass er das Verkaufen von al Gharar verbot.
Und Allah gewährt Erfolg.
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Fataawa Islamiyyah - Band 5, Seite 19