Versicherungen, zu denen man gezwungen wird
Frage:
Ist es Muslimen, welche als Minderheit in nicht islamischen Ländern leben, und welche keinen Unterstützer oder Vormund außer Allah haben, erlaubt, Versicherungsverträge einzugehen?
Die Versicherungsfirma wird, aufgrund monatlicher Zahlung, die Kinder nach dem Tod der Eltern absichern.
Antwort:
Gemäß meinem Wissen basieren Versicherungsverträge auf Gewinn und Verlust. Jeder Vertrag, der darauf basiert, ist tatsächlich Glücksspiel, welches Allah in Seinem Buch verboten hat und es neben dem Trinken von Wein und dem Anbeten von Götzen erwähnt hat. Der Allmächtige sagt:
{يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِنَّمَا الْخَمْرُ وَالْمَيْسِرُ وَالْأَنْصَابُ وَالْأَزْلامُ رِجْسٌ مِنْ عَمَلِ الشَّيْطَانِ فَاجْتَنِبُوهُ لَعَلَّكُمْ تُفْلِحُونَ}
„O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!” (Surah Al-Maa'idah 5:90)
Lass mich dir ein Beispiel geben. Du versicherst ein Auto und bezahlst 1000 Dirham jedes Jahr, damit die Versicherung dir die Kosten, für was immer passieren mag, garantiert, sei dies, dass es abgeschrieben oder nur beschädigt wird. Wenn ein Jahr vorbei ist, und dein Auto weder abgeschrieben, noch beschädigt wurde, dann ist die Versicherungsfirma der Gewinner und du bist der Verlierer. Wenn das Auto jedoch abgeschrieben oder beschädigt wurde, wird der Versicherte mehr erhalten, als was er bezahlt hat. In dem Fall ist der Versicherte der Gewinner und die Versicherungsfirma der Verlierer. Jeder Vertrag, der darauf basiert, zählt zu Glücksspiel und ist deshalb verboten.
Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass die Menschen in manchen Ländern dazu gezwungen werden, eine Versicherung einzugehen. Was können Muslime also tun, wenn dies der Fall ist?
Ich denke, der Muslim sollte das an Versicherung bezahlen, wozu er gezwungen ist, aber er sollte dies nicht als legalen Vertrag oder Übereinkunft ansehen, sondern vielmehr, dass es Geld ist, welches ungerechterweise und unter Zwang bezahlt wird. Wenn kein Schaden entsteht, so ist dies durch die Gnade und die Barmherzigkeit Allahs ihm gegenüber und das Geld wurde von ihm ungerechterweise genommen und er wird es am Jüngsten Tag wieder finden. In dem Fall, wo er Verlust erleidet und die Versicherungsfirma ihm den entstandenen Schaden bezahlt und der Betrag dem gleicht, den er insgesamt an die Firma bezahlt hat, dann kann er ihn gerechterweise nehmen. Wenn der Betrag des Schadens jedoch höher ist, als er bezahlt hat, soll er nur so viel von der Firma nehmen, wie er auch an sie bezahlt hat. Auf diese Weise wird der Prozess inschaa‘Allah gemäß des islamischen Rechts abgewickelt.
Schaykh Ibn ‘Uthaymin, rahimahullah
Al-Aqalliyaat al-Muslimah, Seite 62, Fatwa Nr. 3
Versicherungen, zu denen man nicht gezwungen wird
Frage:
Seit Neuestem gibt es Versicherungen für Besitz, Geschäfte und Autos und es gibt jetzt Firmen, die damit handeln und Autos versichern, im Sinne, dass, wenn ein Auto einen Unfall hatte, sie für den Schaden aufkommen und wenn Leute dabei umkommen, bezahlen sie das Diyyah (Blutgeld).
Was ist Ihre Ansicht, wenn man bedenkt, dass sie die Versicherung als eine Art Kooperation beschreiben. Wie sieht ihre Meinung dazu aus? Möge Allah Sie belohnen.
Antwort:
Gemäß dem, was du erwähnt hast, denken wir, dass dies haram ist, d.h. für den Autobesitzer, jeden Monat oder jedes Jahr Geld an diese Firma zu bezahlen, während die Firma alles bezahlen wird, wenn ein Unfall passiert. Wir denken, dass dies haram ist und dass es eine Art Glücksspiel ist, welches Allah neben dem Anbeten von Götzen und dem Trinken von Alkohol erwähnt. Allah (ta’ala) sagte:
{يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِنَّمَا الْخَمْرُ وَالْمَيْسِرُ وَالْأَنْصَابُ وَالْأَزْلامُ رِجْسٌ مِنْ عَمَلِ الشَّيْطَانِ فَاجْتَنِبُوهُ لَعَلَّكُمْ تُفْلِحُونَ}
„O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!” (Surah Al-Maa'idah 5:90)
Der Grund dafür ist, dass wenn der Versicherte 500 Riyaal pro Monat bezahlt, er 6000 Riyaal im Jahr bezahlt und falls er einen Unfall hat, kostet dieser vielleicht 20000 Riyaal oder er hat keinen Unfall. Wenn das Erstere passiert, d.h. wenn ein Unfall passiert, welcher 20000 Riyaal verschlingt, dann wird der Versicherte der Gewinner sein und die Firma der Verlierer. Aber wenn das Gegenteil eintrifft und kein Unfall passiert, dann wird die Firma der Gewinner sein und der Versicherte der Verlierer. Dies ist die Essenz des Glücksspiels, deshalb ist es haram und dem Muslim nicht erlaubt, sich daran zu beteiligen. Lass dich nicht von dem in die Irre leiten, was Menschen tun, weil Allah (ta’ala) sagt: {وَإِنْ تُطِعْ أَكْثَرَ مَنْ فِي الْأَرْضِ يُضِلُّوكَ عَنْ سَبِيلِ اللَّهِ}
„Wenn du den meisten von denen, die auf der Erde sind, gehorchst, werden sie dich von Allahs Weg ab in die Irre führen.“ (Surah Al-An’aam 6:116)
Mein Rat an meine Brüder ist, diese Versicherung zu boykottieren. Was ihre Rede, dass dies eine Art von Kooperation ist, betrifft, so ist sie so falsch, wie sie nur sein kann. Kann irgendjemand, welcher nicht in dieser Versicherung involviert ist, aus dieser Organisation einen Vorteil ziehen? Nein, kann er nicht, vielmehr ist es eine Versicherung, die Glücksspiel beinhaltet.
Schaykh Ibn ‘Uthaymin, rahimahullah
Liqaa’aat al-Baab al-Maftuh 23/158
Frage:
Wie sieht das Schari’-urteil zu Versicherungen aus, bei der eine Person beispielsweise eine bestimmte Summe Geldes jeden Monat oder jedes Jahr an die Versicherungsfirma bezahlt, um ihr Auto zu versichern, im Falle dass ein Unfall passiert und ihr Auto beschädigt wird, damit sie die Kosten der Reparatur bezahlen. Dies kann passieren oder auch nicht, jedoch bleibt der Versicherte verpflichtet, den jährlichen Betrag zu bezahlen. Sind solche Transaktionen erlaubt oder nicht?
Antwort:
Es ist nicht erlaubt, Autos oder irgendetwas anderes zu versichern, weil es ein Risiko ist und den Besitz der Menschen auf unrechtmäßige Weise aufzehrt. Was Menschen tun müssen, ist ihr Vertrauen in Allah zu setzen und wenn irgendetwas einer Person mit dem Willen und der Bestimmung Allahs passiert, dann soll sie geduldig sein und die Kosten und die Geldbuße, die daraus resultieren, aus ihrem eigenen Besitz bezahlen, und nicht von dem Besitz der Versicherungsfirma. Allah ist Derjenige, Welcher ihr helfen wird mit solchen Dingen und anderen, deshalb sollte sie nicht auf Versicherungsfirmen zurückgreifen und auf das, was sie an Risiken und dem unrechtmäßigen Verzehr der Menschen Besitz beinhalten.
Überdies macht es einen versicherten Autobesitzer unachtsam, wenn er fährt, weil er weiß, dass seine Firma den Schaden bezahlen wird, so dass er Menschen und ihrem Besitz dadurch Schaden zufügen könnte, wohingegen derjenige, welcher den Schaden selber bezahlen muss, vorsichtiger sein wird und verantwortungsvoller mit seinem Auto umgehen wird.
Wir sagten, dass Versicherungen den unrechtmäßigen Verzehr der Menschen Besitz beinhalten, weil die Ordnungsstrafe, welche die Versicherungsfirma zahlt, um ein Vielfaches größer sein könnte, als die Zahlungen, die der Versicherte getätigt hat, so dass er den Besitz der Menschen unrechtmäßig konsumiert. Oder der Versicherte wird keinen Unfall tätigen, in welchem Fall die Versicherungsfirma seinen Besitz auf unrechtmäßige Weise konsumiert.
Schaykh Saalih al-Fawzaan, hafidhahullah
Al-Muntaqa min Fataawa Schaykh al-Fawzaan