Frage:
Der Fragesteller sagt, dass er vor kurzem zum Islam konvertiert ist. Er hatte, bevor er zum Islam konvertiert ist, mittels einer Transaktion, welche im Westen weit üblich ist, ein Haus gekauft. Um das abzugleichen bezahlte er einen bestimmten Betrag des Preises im Voraus und lieh sich den Rest auf Kredit (mit Zinsen). Wohl wissend, dass ein Muslim keine Zinsen geben oder nehmen darf, erfragt er das Urteil über das Zurückzahlen der Zinsen des Darlehens.
Antwort:
Wenn die Rarität so ist, wie sie erwähnt haben, sollte die anfragende Person ihren neuen Status der Behörde vorlegen, von der er das Darlehen genommen hat und fragen, ob er den Betrag ohne Zinsen zurückzahlen kann, da Zinsen im Islam nicht erlaubt sind. Diese Handlung ist Vorsorglicher und befreit ihn von der Zahlung der Wucherzinsen.
Der Fragesteller sagt, dass er vor kurzem zum Islam konvertiert ist. Er hatte, bevor er zum Islam konvertiert ist, mittels einer Transaktion, welche im Westen weit üblich ist, ein Haus gekauft. Um das abzugleichen bezahlte er einen bestimmten Betrag des Preises im Voraus und lieh sich den Rest auf Kredit (mit Zinsen). Wohl wissend, dass ein Muslim keine Zinsen geben oder nehmen darf, erfragt er das Urteil über das Zurückzahlen der Zinsen des Darlehens.
Antwort:
Wenn die Rarität so ist, wie sie erwähnt haben, sollte die anfragende Person ihren neuen Status der Behörde vorlegen, von der er das Darlehen genommen hat und fragen, ob er den Betrag ohne Zinsen zurückzahlen kann, da Zinsen im Islam nicht erlaubt sind. Diese Handlung ist Vorsorglicher und befreit ihn von der Zahlung der Wucherzinsen.
Wenn die Anleihe-Behörde (Bank) diesem zustimmt, ist es in Ordnung, und alles Lob gebührt Allah. Andernfalls muss er die Zinsen zahlen, die er in dem Vertrag, den er vor der Konvertierung zum Islam unterzeichnet hatte.
Möge Allah uns Erfolg gewähren! Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein!
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
Fatwa Nr. 9080
Möge Allah uns Erfolg gewähren! Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein!
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
Fatwa Nr. 9080