Frage:

Was ist das Urteil darüber, Geschenke von einem Mann anzunehmen, der Vermögen aus Zinsen besitzt?

Antwort:

Nimm es nicht [an]. Die Gelehrten haben im Allgemeinen detaillierte Regelungen zu haram (verbotenem und unerlaubtem) Vermögen erwähnt, egal ob es auf Zinsen beruht oder anderweitig. Wenn der Großteil seines Vermögens halal (erlaubt und zulässig) ist, dann nimm von ihm … Sie [die Gelehrten] sagten: Das Urteil richtet sich nach dem Großteil. Wenn der Großteil halal ist, dann nimm [Geschenke usw.] von ihm an, du kannst versuchen, einen Kredit von ihm zu nehmen, und du kannst in finanziellen Angelegenheiten mit ihm umgehen. Wenn jedoch der Großteil seines Vermögens haram ist, dann ist es dir nicht erlaubt, irgendetwas von ihm anzunehmen – weder Geschenke noch Essen noch sonst etwas.

Scheich Rabī’ Ibn Hādi

Quelle: (عون الباري ببيان ما تضمنه شرح السنة للإمام البربهاري ص784 / ʿAwn al-Bārī bi-Bayān mā Taḍammanahu Scharḥ al-Sunnah li-l-Imām al-Barbahārī, S. 784)

Übersetzung: Abu Davut Konyevi.