Frage an Islam Fatwa:
Wie lautet das Urteil über das Annehmen eines Geschenks von einer Person, von der man weiß, dass sie ihr Geld auf haram Weise verdient?
Antwort:
Es wurde in einem authentischen Bericht von ‘Abd-Allah ibn Mas’ud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er gefragt wurde über eine Person, die einen Nachbarn hatte, der Riba (Zins) konsumierte und ihn zum Essen einlud. Er sagte: Nimm seine Einladung an, denn das Vergnügen wird dir gehören und die Last der Sünde wird auf ihm liegen.
Quelle: Jami’ al-‘Ulum wa’l-Hikam von Ibn Rajab ( جامع العلوم والحكم ـ الحافظ ابن رجب ), S. 71.
Frage:
Ein Mann weiß, dass die Quelle des Vermögens seines Vaters haram ist; kann er das Essen seines Vaters essen? Wenn er das Essen seines Vaters nicht isst, gilt das als Ungehorsam gegenüber seinem Vater?
Antwort:
In Bezug auf den Mann, der weiß, dass das Vermögen seines Vaters haram ist, wenn es an sich haram ist, im Sinne davon, dass er weiß, dass sein Vater dieses Geld von jemandem gestohlen hat, dann ist es nicht erlaubt, es zu essen. Wenn du weißt, dass dein Vater dieses Schaf gestohlen und geschlachtet hat, dann iss es nicht und nimm seine Einladung nicht an. Aber wenn es haram ist aufgrund der Art und Weise, wie es erworben wurde, wie zum Beispiel wenn er mit Riba handelt oder betrügt und so weiter, dann iss, und die Sünde liegt auf ihm.
Der Beweis dafür ist, dass der Prophet (sall Allahu alayhi wa sallam) Geschenke und Essen von den Juden akzeptierte, von denen bekannt ist, dass sie mit Riba handeln und haram konsumieren. Eine jüdische Frau gab ihm ein vergiftetes Schaf in Khaybar, damit er sterben würde, aber Allah beschützte ihn bis zu einer bestimmten Zeit davor. Und ein jüdischer Mann lud ihn ein, Gerstenbrot und Fett zu essen, und er nahm seine Einladung an und aß. Und er kaufte Essen für seine Familie von einem Juden, und er und seine Familie aßen.
Also soll er essen und die Sünde liegt auf seinem Vater.
Schaykh Muhammad Ibn ‘Uthaymin, rahimahullah
Quelle: Liqa’ al-Baab al-Maftuh ( لقاءات الباب المفتوح ), Band 13, Seite 188.
Übersetzung: Abu Davut Konyevi.