Frage:
Der Fragende sagt: "Ehrenwerter Schaych - möge Allāh Ihnen Erfolg geben -.
Ich werde zu Hochzeitsfeiern eingeladen und lehne es ab, zu ihnen zu gehen, weil:
(1.) ich persönlich Versammlungen nicht mag, aber insbesondere,
(2.) da es an den meisten Hochzeitsfeiern kein Abendessen vor 00 Uhr Mitternachts gibt.
Das verursacht bei mir, dass mir einige Pflichten entgehen, wie z.B. das Morgengebet.
Mache ich mich nun sündig, wenn ich der Einladung nicht folge?
Antwort:
Du sündigst nicht, wenn für dich aufgrund der Anwesenheit Schaden entsteht. So bist du nicht sündig, wenn du fernbleibst.
Es ist nicht erlaubt, sich selbst oder anderen zu schaden.
Schaykh Sālih al-Fawzān
Übersetzung: ʿAbdul-Ḥalīm al-Bosnawiy
Frage:
"Ehrenwerter Schaych - möge Allāh Ihnen Erfolg geben -.
Falls in einer Hochzeitsfeier Instrumente und Musik gespielt werden und der Eingeladene darauf wartet, bis die Musik aufhört, hiernach zur Hochzeit geht, dem Ehepaar Segen wünscht und anschließend raus geht, lastet hierfür etwas auf ihm?
Antwort:
Ja, er soll dort nicht anwesend sein, wenn er weiß, dass dort Musik und andere Gräueltaten vorhanden sind. Daher soll er dort nicht teilnehmen. Außer wenn er im Stande ist, die Gräuel zu beseitigen.
Übersetzung: Rasūl Gençer