Frage:
Hat der Nachbar, der mit mir verwandt ist, mehr Rechte als ein naher muslimischer Nachbar, der nicht mit mir verwandt ist? Haben meine Landsleute, die weit weg wohnen, Vorrang vor Muslimen, die im selben Viertel wohnen wie ich?
Antwort:
Die Bevorzugung basiert auf drei Grundlagen: Verwandtschaft, Islam und Nachbarschaft.
Ein Nachbar kann drei Rechte haben, wenn er ein muslimischer Verwandter ist; er hat das Recht des Islam, der Nachbarschaft und der Verwandtschaft.
Ein Nachbar kann zwei Rechte haben, wenn er ein muslimischer Nachbar oder ein nicht-muslimischer Verwandter ist; der Erstere hat das Recht des Islam und der Nachbarschaft und der Letztere das Recht der Nachbarschaft und der Verwandtschaft.
Ein Nachbar kann einen Recht haben, wenn er ein nicht-muslimischer Nachbar ist, der nur das Recht der Nachbarschaft hat.
Möge Allah uns Erfolg gewähren!
Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah
Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 6, Seite 392. Übersetzung: Abu Davut Konyevi