Von Abd ul-Aziz bin Abdullah Ibn Baz an den ehrenwerten Sohn Abd ur-Rahman Abd ul-Khaliq.
Allah möge uns zu dem Leiten, was Ihm gefällig ist und Er möge Seine Religion siegen lassen, amin.
As-Salaamu alaikum wa-Rahmatullah wa Barakatuhu
ich erhielt Ihren Brief, datiert auf den 14/4/1415 n.H. Es gefällt mir, dass sie meine Ratschläge annahmen. Allah möge ihnen Erfolg verleihen und sie und uns zu leitenden Rufern (zum Islam) machen.
Ich verstand ihre Erwähnung in Bezug auf Demonstrationen und erkannte, wie sie sagten, dass die Isnad (Kette) der Überlieferung schwach ist, weil Ishaq Ibn Abu Farwah unvertrauenswürdig ist. Selbst wenn die Überlieferung authentisch wäre, so ist es (das demonstrieren) eine Tat, die zum Anfang des Islams, sprich vor der Hijra', verrichtet wurde; und da war die Scharia' nicht vollendet.
Es ist bekannt, dass sich das Basisurteil zu Geboten, Verboten und anderen Aspekten der Religion aus den Prinzipien nach der Hijra' ergeben. In Bezug auf Jumu'ah, ´Id-Gebete und anderen Versammlungen wie Salat ul-Kusuf (Mondfinsternis-Gebet), oder Salat ul-Istisqa (Gebet um Regen), die uns der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) lehrte, so sind es Dinge, welche die Riten des Islams zeigen; und Demonstrationen haben nichts damit (mit den Riten des Islams) zu tun.
Allah möge uns leiten und alle Muslime mit nützlichem Wissen und den damit verbundenen Taten verbinden. Allah möge unsere Herzen und Taten reinigen. Allah möge uns und alle Muslime vor den Heimsuchungen (Fitten) und Fallen des Satans schützen, denn Er kann es tun!
As Salaamu alaikum wa Rahmatullah wa Barakatuhu
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Das Urteil zu Demonstrationen - Teil 8, Seite Nr. 246