Frage:
Darf die Frau ohne Mahram reisen?
Antwort:
Alles was man als Reise {سفر} bezeichnet ist einer Frau, ohne Ehemann, oder Mahram untersagt, sei es drei Tage, zwei Tage, ein Tag, oder Bariid ({بريد} Distanz, etwa 20 Kilometern entsprechend), oder noch weniger als dies, denn Ibn Abbas berichtet, vom Propheten (sallallahu alaihi was sallam) die Aussage: {لا تُسافِرِ المرأةُ إلاَّ معَ ذي مَحْرَمٍ}
„Die Frau soll nicht reisen, außer mit einem Mahram.“ (Al-Bukhari 1763 u. Muslim 1341 [1])
Dies beinhaltet jedwede Reise. Und Allah weiß es am besten.
Imam An-Nawawi, rahimahullah
Scharh Muslim, 9/103
Frage:
Wie sieht das Urteil zu einer Frau aus, welche ohne Mahram reist, weil ihre Arbeitsstelle dies verlangt?
Antwort:
Es ist haram, weil der Prophet (salla Allahu alaihi wa sallam) sagte: {لا تُسافِرِ المرأةُ إلاَّ معَ ذي مَحْرَمٍ}
„Die Frau soll nicht reisen, außer mit einem Mahram.“ (Al-Bukhari 1763 u. Muslim 1341 [1]) Dies wurde von Ahmad im Hadith von ‘Abd-Allaah ibn ‘Abbaas (radiya-llahu anhu) in seinem ‚Musnad‘ überliefert. Selbst wenn ihre Arbeitsstelle dies von ihr verlangt, sagen wir, dass sie nicht reisen darf, wenn sie keinen Mahram finden kann.
Schaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymin, rahimahullah
I’laam al-Musaafiriin bi Ba’d Aadaab wa Ahkaam al-Safar wa maa yakhuss al-Mallaahiin al-Jawwiyyiin, S. 13
[1] Anmerkung: der vollständige Hadith lautet: Es wurde berichtet, dass ibn `Abbaas (radiya-llahu anhuma) sagte: Der Prophet (sallallahu alayhi was sallam) sagte:
{لا تسافر المرأة إلا مع ذي محرم، ولا يدخل عليها رجل إلا ومعها محرم، فقال رجل: يا رسول الله، إني أريد أن أخرج في جيش كذا وكذا وامرأتي تريد الحج، فقال: اخرج معها }
„Die Frau soll nicht reisen, außer mit einem Mahram und kein Mann soll bei einer Frau eintreten, es sei denn, ein Mahram ist bei ihr.“ Ein Mann sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich möchte mit Der-und-Der Armee ausziehen und meine Frau möchte zur Hajj gehen.“ Er antwortete: „Geh mit ihr.“ (Al-Bukhari 1763 u. Muslim 1341)
Es wurde berichtet, dass Abu Hurayrah (radiya-llahu anhu) sagte: Der Prophet (sallallahu alayhi was sallam) sagte:
{لا يحل لامرأة تؤمن بالله واليوم الآخر أن تسافر مسيرة يوم وليلة إلا مع ذي محرم عليها}
„Es ist einer Frau, die an Allah und den Letzten Tag glaubt, nicht gestattet, über die Entfernung eines Tages und einer Nacht zu verreisen, außer mit ihrem Mahram.“ (Bukhaari, Nr. 1038; Muslim, Nr. 133)
Und in Bukhaari, Nr. 1139 und Muslim, Nr. 827 nach dem Hadith von Abu Sa`iid: {مسيرة يومين}
„Die Entfernung von zwei Tagen.“
Ibn Hajar sagte: „In dem Hadith von Abu Sa`iid wird es auf „die Entfernung von zwei Tagen“ begrenzt und in dem Hadith von Abu Hurayrah auf „die Entfernung eines Tages und einer Nacht“. Es gibt auch andere Überlieferungen. In dem Hadith von ibn `Umar wird es auf „drei Tage“ beschränkt und es gibt weitere Berichte.
Al-Nawawi sagte: „Die offensichtliche Bedeutung dieser Definition ist nicht das, was gemeint ist, sondern alles, was als Reise betrachtet wird, ist einer Frau verboten, es sei denn, sie hat einen Mahram dabei. Die Definition der Grenzen war in Bezug auf bestimmte Vorfälle. Ibn al-Muniir sagte: ‚Der Unterschied in den Definitionen entstand dadurch, dass es verschiedene Fragesteller in unterschiedlichen Situationen gab.‘“ (Fath al-Baari 4/75)